Verkehrsregelung anlässlich der Annafest-Eröffnung vor dem Rathaus und Festzug zum Annafestgelände am 26.07.2014
Stadt Forchheim, Ordnungsamt: Vollzug der StVO
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Forchheimgemäß § 44 Abs. 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ( ZustGVerk ) vom 28.06.1990, geändert am 13.12.1990 ( GVBl. S.511 ) und § 45 Abs. 1,2 und 3 StVO vom 16.11.1970 in der derzeit geltenden Fas-sung anlässlich der Annafesteröffnung und des anschließenden Festzuges zu den Kellern am 26.07.2014 folgende verkehrsrechtliche
ANORDNUNG:
- Für die Dauer des Standkonzertes und der Trachtentänze anlässlich der Annafesteröffnung am 26.07.14 vor dem Rathaus ( zwischen 14.00 und ca. 16.00 Uhr ) ist die Sperrung folgender Straßen erforderlich und der Durchgangsverkehr wie folgt umzuleiten:
a) an der Kreuzung Bamberger- / Von-Brun- / Andreas-Steinmetz-Straße in Richtung Birkenfelder Straße
Kennzeichnung: Z 250 mit ZZ „ Anlieger frei „ und ZZ „ Zufahrt Parkhaus Kronengarten frei „ und Z 454-10 ( links zeigend ) auf Absperrschranke
b) an der Abzweigung Merowinger- / Sattlertorstraße in Richtung Karolingerstraße
Kennzeichnung: Z 250 und Z 454-20 ( rechts zeigend ) auf Absperrschranke; zusätzlich Z 454-20 bei Verkehrsinsel für Richtung Karolingerstraße
c) in der Sattlertorstraße bei Abzweigung Schulstraße
Kennzeichnung: Z 250 und Z 454-20 ( rechts zeigend ) auf Absperrschranke
d) in der Hauptstraße 12
Kennzeichnung: Z 250 auf Absperrschranke
e) in der Bamberger Straße bei Abzweigung Hornschuchallee
Kennzeichnung: Z 250 auf Absperrschranke
f) in der Wiesentstraße vor Einmündung in die Bamberger Straße
Kennzeichnung: Z 209-20
- Die Verkehrszeichen und -einrichtungen werden vom Ref. 5 (Bau- und Grün-betrieb) in und außer Kraft gesetzt.
- Im Anschluss an das Standkonzert und an die Trachtentänze erfolgt der Ab- marsch aller beteiligten Gruppen zum Annafestgelände, und zwar über die Hauptstraße – Bamberger Straße – Kreuzung Bamberger Straße / Adenauerallee ( B 470 ) – Adenauerallee ( B 470 ) – Untere Kellerstraße bis zu den Kellern. Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO gilt hiermit als erteilt.
- Der Festzug wird auf der gesamten Strecke durch Verkehrsposten der Polizeiinspektion Forchheim gesichert. Insbesondere ist, nachdem der Festzug die gesamte Straßenbreite benötigt, der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr auf Nebenstraßen abzuleiten.
- Die verkehrsrechtliche Anordnung gilt am 26.07.2014 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
- Diese Anordnung ergeht gebührenfrei ( § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GebOSt ).
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