Kfz-Steuer: Zoll jetzt bundesweit zuständig
Seit dem 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung bundesweit für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kfz-Steuer-Angelegenheiten sind nun ausschließlich die Hauptzollämter und nicht mehr – wie bislang – die Finanzämter in den Bundesländern.
Steuerpflichtige, die bereits dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer erteilt haben, merken von der geänderten Zuständigkeit zunächst nichts. Diese, wie auch die von den Finanzämtern erteilten Steuerbescheide bleiben gültig. Gewährte Steuervergünstigungen bleiben bestehen. Zu beachten ist lediglich, dass künftig eine der Bundeskassen in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden i. d. Oberpfalz fällige Kfz-Steuer-Beträge abbucht.
Wer die Kfz-Steuer immer selbst überwiesen hat, sollte nun den neuen Zahlungsempfänger beachten. Hierzu versenden die zuständigen Hauptzollämter rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin jeweils Schreiben mit Informationen zur neuen Bankverbindung und den erforderlichen Angaben auf dem Überweisungsträger.
Mit der sukzessiven Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung von den Bundesländern in den letzten sechs Monaten sind die Daten von über 58 Millionen Kraftfahrzeugen in die neue Kfz-Steuer-Software des Zolls überführt worden. In einigen Fällen kann es deshalb umstellungsbedingt noch zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Festsetzung der Kfz-Steuer kommen.
Für Auskünfte hat die Zollverwaltung in Dresden eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0351 / 44 834 550 erreichbar ist. E-Mail-Anfragen können an info.kraftst@zoll.de gerichtet werden.
Informationen und Tipps zur Kfz-Steuer, z. B. die örtlich für den Wohnort zuständigen Hauptzollämter, sind auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de eingestellt.
Zusatzinformation:
In den bayerischen Regierungsbezirken Unterfranken und Oberfranken (mit Ausnahme der Landkreise Hof, Wunsiedel und Forchheim) ist für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Hauptzollamts Schweinfurt zuständig.
Kontaktdaten der Kfz-Steuerstelle:
Hauptzollamt Schweinfurt
– Kraftfahrzeugsteuer –
Am Zollhof 1
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721/ 9468-0
Fax: 09721/ 9468-102
E-Mail: poststelle@hzasw.bfinv.de
Öffnungszeiten:
- Mo. – Mi.: 8:00 bis 16:00 Uhr
- Do.: 8:00 bis 17:00 Uhr
- Fr.: 8:00 bis 13:00 Uhr
Als weitere Kontaktstellen für Belange der Kraftfahrzeugsteuer stehen im Bezirk des Hauptzollamts Schweinfurt zur Verfügung:
- Zollamt Aschaffenburg, Goldbacher Str. 65 b, 63741 Aschaffenburg
- Zollamt Bamberg, Ludwigstr. 28, 96052 Bamberg
- Zollamt Bayreuth, Goethestr. 11, 95444 Bayreuth
- Zollamt Coburg, Schlachthofstr. 15, 96450 Coburg
- Zollamt Dettelbach – Mainfrankenpark, Mainfrankenpark 4, 97337 Dettelbach.
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