Forchheim: Anordnung des Ordnungsamtes zu den Afrika-Kulturtagen

Vollzug der StVO; Sperrung der Wallstraße zw. Amtsgericht und Einfahrt in Sattlertorstraße und der Sattlertorstr. zw. Krottental und Hs.Nr. 17 vom Fr. 04.07.14, 08.00 Uhr bis So. 06.07.14 23.00 Uhr anlässlich der Afrika-Kulturtage

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Forchheim gemäß § 44 Abs. 1 StVO in Verbindung mit Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.90 (GVBl. S. 220 BayRS 9210-1-2) und § 45 Abs. 1 und 3 StVO anlässlich der Afrika-Kulturtage vom 04.-06.07.2014 folgende verkehrsrechtliche

Anordnung

  • Die o.g. Straßenabschnitte werden von Freitag, 04.07.14; 08.00 Uhr bis Sonntag, 06.07.14; 23.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
  • Auf den Parkplätzen am Amtsgericht in der Wallstraße wird von Donnerstag, 03.07.14 08.00 Uhr bis Sonntag, 06.07.14; 23.00 Uhr absolutes Halteverbot angeordnet.
  • Auf den Parkplätzen in der Sattlertorstraße zwischen Hs.Nr. 28 und 22 wird von Freitag, 04.07.14 08.00 Uhr bis Sonntag, 06.07.14; 23.00 Uhr absolutes Halteverbot angeordnet.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist wie im beil. Plan dargestellt zu kennzeichnen:

Zur Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist die Stadt Forchheim als Träger der Straßenbaulast zuständig (Vollzug Referat 5).

Begründung:

Der anlässlich der Afrika-Kulturtage zu erwartende starke Fußgängerverkehr ist zu sichern. Eine Sperrung des Fahrverkehrs war daher erforderlich und auch zur Sicherung eines geordneten Veranstaltungsablaufes notwendig.