Verkehrsregelungen rund ums Bayreuther Bürgerfest vom 4. bis 6. Juli
Anlässlich des 37. Bayreuther Bürgerfestes vom 4. bis 6. Juli ergeben sich rund um die Innenstadt besondere Verkehrsregelungen, auf die das städtische Straßenverkehrsamt in einer Pressemitteilung hinweist.
Ab Freitag, 4. Juli, 10 Uhr, wird die Fußgängerzone Maximilianstraße einschließlich sämtlicher als Fußgängerzonen ausgewiesener Nebenstraßen zwischen der Unteren Maxstraße und dem Opernhaus beziehungsweise der Ludwigstraße ab dem Glasenappweg sowie der Richard-Wagner-Straße bis einschließlich Sonntag gesperrt. Der Lieferverkehr muss zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Auch den ganzen Samstag über ist wegen der aufgestellten Stände und Biergarnituren kein Lieferverkehr möglich. Dieser ist für die Dauer des Bürgerfestes ausschließlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen möglich.
Nachdem die Dammallee teilweise in den Festbereich mit einbezogen ist, muss diese ab dem Dammwäldchen am Freitag bereits ab 7 Uhr gesperrt werden. Eine Zufahrt ist nur für Anwohner mit entsprechendem Anwohnerparkausweis der Stadt Bayreuth möglich.
Die Einbahnregelung in der Fußgängerzone Badstraße wird für die Dauer des Bürgerfestes aufgehoben; ein Abfahren ist nur in Richtung Dilchertstraße möglich. Die Tiefgarage Richard-Wagner-Straße ist über den Glasenappweg erreichbar.
Stadtbusverkehr, Taxistände, Parkplätze
Änderungen gibt es auch beim Stadtbusverkehr: Ab Donnerstag, 3. Juli, 14 Uhr, bis Montag, 7 Juli, 12 Uhr, entfallen die Haltestellen Sternplatz, Stadtkirche und Stadthalle für die Dauer des Bürgerfestes. Ersatzhaltestellen werden nicht eingerichtet.
Der Taxistandplatz am Sternplatz wird aufgelassen. Ein Ersatzplatz wird in der Friedrichstraße nach der Steingräberpassage eingerichtet. Ebenfalls zur Verfügung stehen die Taxistandplätze in der Schulstraße.
Behindertenparkplätze stehen rund um das Veranstaltungsgelände, zum Beispiel auf dem Parkplatz des Neuen Rathauses, in der Wölfelstraße, am RW21, in der Friedrichstraße (Nähe Steingräberpassage) und in der Ludwigstraße zur Verfügung. Die Behindertenparkplätze in der Kanzleistraße entfallen.
Den Besuchern des Bürgerfestes wird empfohlen, die ausgeschilderten Parkhäuser und Tiefgaragen zu benutzen. Zusätzlich steht ab Freitag, 4. Juli, 16 Uhr, bis Sonntag, 6. Juli, 20 Uhr, der LVA-Parkplatz in der Dammallee zur Verfügung.
Das Radfahren innerhalb des Veranstaltungsbereiches ist nicht erlaubt.
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