MdL Gudrun Brendel-Fischer: "Bayerisches Asylrecht kann sich sehen lassen"
„Der Freistaat macht mehr als seine Hausaufgaben in puncto Asyl“, so CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer. Auch die Residenzpflicht wurde 2010 erleichtert. Seitdem dürfen sich Asylbewerber im gesamten Regierungsbezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten sowie bei Grenzlagen zusätzlich in angrenzenden Kommunen des benachbarten Regierungsbezirks. Eine völlige Abschaffung der Residenzpflicht und Freigabe der Arbeitserlaubnis lehnt die stv. CSU-Fraktionsvorsitzende des Bayerischen Landtags Gudrun Brendel-Fischer (Heinersreuth) ab, denn schließlich trage der Freistaat die ordnungspolitische Gesamtverantwortung.
Insgesamt sind 2014 für den Asylbereich Gesamtausgaben von 346,2 Mio. Euro für 2014 vorgesehen. Die Asylsozialberatung ist eine freiwillige Leistung und wurde im Freistaat seit 2011 auf 5,1 Mio. Euro verdreifacht. Sie wird in Bayern durch die Wohlfahrtsverbände durchgeführt. In Absprache mit diesen wurden mit den erhöhten Mitteln in den letzten Jahren zum einen die Förderquote angehoben und zum anderen zusätzliche Stellen für noch unbetreute Unterkünfte geschaffen. Asylsozialberatung wird mittlerweile in fast allen Gemeinschaftsunterkünften angeboten.
Kein Verständnis hat die CSU-Landtagsabgeordnete für die zunehmende Pauschalkritik von Asylbewerbern. Es sei kein Leichtes gewesen in den letzten drei Jahren die Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen mehr als zu verdoppeln. Insbesondere das Kümmern um unbegleitete Minderjährige sei verstärkt worden, fast alle seien heute in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Sozialministerin Emilia Müller habe von den wohl unerwünschten Essenspaketen auf Barleistungen umgestellt. Es gibt Sachleistungen und Taschengeld.
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