Leserbrief: "Wahrheit schwer beschädigt – Fränkischer Tag, Bamberg Stadt, vom 24. Mai 2014"

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Radfahrer bei Unfall leicht verletzt
Zum Zusammenstoß mit einem Radfahrer kam es am Mittwochmorgen auf dem Fußgängerüberweg, als ein Renault-Fahrer von der Magazinstraße nach rechts in die Siechenstraße abbiegen wollte …“, heißt es im Unfallbericht, der wohl von der Pressestelle der Polizei formuliert worden ist.

„Was hat ein Radfahrer auf dem Fußgängerüberweg zu suchen?“ ist zweifellos die erste Reaktion des Lesers – und genau das dürfte die Absicht der Polizei sein. Irreführende Darstellungen, die Radfahrer nach Unfällen in ein schlechtes Licht rücken, kommen derart häufig vor, daß dies augenscheinlich Methode ist. Wer kennt schon die Örtlichkeit im Detail? Wer macht sich Gedanken, ob der geschilderte Verlauf überhaupt möglich ist?

Rad- und Gehweg der Magazinstraße münden in eine gemeinsame Furt über die Siechenstraße – von wegen Fußgängerüberweg! Wenn der abbiegende Autofahrer bei Grün gefahren ist, hat auch das Signal an dieser Furt Grün gezeigt – der Radfahrer war somit vorfahrtberechtigt (§9-3 StVO). Allenfalls wäre zu berücksichtigen, daß dem Rad- und Fußverkehr kein dem Rot vorgelagertes Gelb signalisiert wird und ein Anhalten ohne Reaktions- und Bremsweg schlechterdings nicht möglich ist.

Anders, als die Polizei zu suggerieren sucht, liegt die Schuld am Unfall somit offenkundig auf Seite des die Vorfahrt mißachtenden Autofahrers. Da ergeben sich natürlich Fragen zur Aussagekraft polizeilicher Statistiken über das Unfallgeschehen. In den Jahren 2011 und 2012 hatte die Polizei in rund 40% der Bamberger Fahrradunfälle – das entspricht nicht einmal jedem dreißigsten Verkehrsunfall – die Hauptverantwortung beim Radler gesehen. Die zweifelhafte Berichterstattung drängt die Vermutung auf: Die Wirklichkeit läßt die Pedalisten wohl weit besser dastehen.

Für den Unfall mitverantwortlich ist indes die zuständige Verkehrsbehörde. Der zu schmale (bis 87 cm), durch Hindernisse (Ampelmasten) verstellte und irreführend in die Siechenstraße verschwenkte, rechtswidrig benutzungspflichtige Zweirichtungsradweg (Verstöße gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO) erfordert nahezu artistische Fähigkeiten und erschwert den Radlern die Beachtung des rückwärtigen Kraftfahrzeugverkehrs. Kraftfahrern wiederum suggeriert die Linienführung, der Radfahrer wolle selbst in die Siechenstraße abbiegen.

Daß die Polizei nicht davor zurückschreckt, sich ganz und gar der Lächerlichkeit preiszugeben, legt ein Leserkommentar auf inFranken.de nahe: Auf der Kettenbrückstraße nachts um halb eins unterziehen fünf Bereitschaftspolizisten einen das Fahrrad schiebenden Passanten einer Verkehrskontrolle auf funktionierende Fahrzeugbeleuchtung und Alkohol. Mir ist nicht bekannt, daß ein Fahrrad ohne funktionierende Beleuchtung nicht geschoben werden dürfte (§23-2 StVO) oder Gehen unter Alkoholeinfluß verboten wäre. Doch selbst diese „Delikte“ konnten die offensichtlich wenig ausgelasteten Beamten nicht feststellen.

Mit welchem Anspruch die Ordnungsbehörde Respekt vor ihrer Autorität erwarten will, entzieht sich angesichts solchen Verhaltens meinem Verständnis. Es wird höchste Zeit, daß der Dienstherr, Innenminister Herrmann, zugleich oberste Instanz der Kommunalaufsicht, einschreitet. Denn weder eine Polizei, die nicht ernstgenommen werden kann, noch Verkehrsbehörden, deren Anordnungen die Sicherheit derart gefährden, sind akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8