Sammlungen im Landkreis Forchheim
„Achtung der Sammler kommt“
So oder so ähnlich kündigt eine Vielzahl von Firmen eine Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten an. Das Landratsamt Forchheim weist deshalb auf die von den Bürgern und von den Sammelnden einzuhaltenden Pflichten hin:
Grundsätzlich sind alle Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen, der jeweiligen entsorgungspflichtigen Körperschaft (Landkreis Forchheim) zu überlassen. Eine Ausnahme stellen gemeinnützige bzw. gewerbliche Sammlungen dar. Sie sind jedoch seit dem 1. Juni 2012 beim Landratsamt Forchheim anzuzeigen, um prüfen zu können, ob diese Sammlungen von zuverlässigen Firmen bzw. Personen durchgeführt werden, und ob sie im Falle von gewerblichen Sammlungen das bestehende Erfassungssystem des Landkreises Forchheim beeinträchtigen.
Die meisten durchgeführten Sammlungen sind dem Landratsamt Forchheim bekannt und werden von zuverlässigen Firmen bzw. Personen durchgeführt. Allerdings ist infolge der zunehmend werthaltigen Abfälle die Tendenz erkennbar, dass auch Firmen sich dieser Gegenstände bemächtigen ohne vorher ihre Tätigkeit anzuzeigen. Für den Bürger ist dies nicht erkennbar. Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Sammlungen sind jedoch angebracht, wenn die in der Regel ausgeteilten Flyer lediglich eine Mobilfunknummer oder unter Umständen noch nicht einmal das enthalten. Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen hat sich eine am Wirtschaftsleben teilnehmende Firma mit ihrem vollständigen Namen und ihrer Adresse auszuweisen.
Jeder Abfallbesitzer muss ein Interesse daran haben, der zuständigen Behörde gegenüber nachweisen zu können, wem er seinen Abfall übergeben hat. Sollte es nämlich bei der Abholung von Abfällen durch unzuverlässige und unbekannte Firmen zu widerrechtlichen Handlungen kommen, kann unter Umständen der frühere Abfallbesitzer hierfür haftbar gemacht werden.
Ob eine Sammlung tatsächlich angezeigt ist, kann beim Landratsamt Forchheim – Fachbereich Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht unter der Telefonnummer 09191/86-4403 erfragt werden.
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