MdB Andreas Schwarz: "Deutliche Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige zügig umsetzen"

Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter:

Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Deshalb fordern die Länderfinanzminister heute parteiübergreifend, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige spürbar zu verschärfen. Die SPDBundestagsfraktion wird in der Koalition auf eine zügige gesetzliche Umsetzung der Vorschläge drängen. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden. „Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung bleibt auch in dieser Wahlperiode ein vorrangiges Ziel der SPD. Hierzu haben wir im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU eine Reform der strafbefreienden Selbstanzeige vereinbart. Grundlage soll die Evaluierung der geltenden Rechtslage sein, die die Finanzministerkonferenz (FMK) im letzten Jahr im Zuge der öffentlichen Debatte über den Steuerfall Hoeneß beschloss.

Nach sorgfältiger Prüfung haben die Länderfinanzminister – mit Unterstützung des Bundesfinanzministers – heute eine Reihe deutlicher Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich dem amtierenden Vorsitzenden der FMK, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.

Nunmehr ist die Bundesregierung aufgerufen, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere folgende Neuregelungen vorsieht:

  • Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
  • Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro/Tat – bisher 50.000 Euro/Tat – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein.
  • Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird. Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.

Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren. Die gemeinsame Botschaft der Finanzminister von Bund und Ländern ist unmissverständlich: Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler wird die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit künftig teurer. Die Straftäter sind aufgefordert, jetzt reinen Tisch zu machen. Die Uhr tickt.“