Öffnungszeiten der Blumenläden am Muttertag

Gemäß Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 17.03.2014 dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden am Sonntag, 11. Mai 2014 (Muttertag) in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs von Blumen geöffnet sein.

Die Gesamtöffnungszeit darf die zugelassenen Verkaufszeit von vier Stunden nicht überschreiten.