Ein Storchenpaar hat sich in Oberkonnersreuth niedergelassen
Weißstörche sind stark gefährdet – Bayreuther Amt für Umweltschutz bittet um Rücksichtnahme
Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich wieder ein Storchenpaar eingefunden. Der Weißstorch gehörte einst zu den weitverbreitetsten Brutvögeln in Europa. Jahrhunderte lang war er auch in vielen deutschen Dörfern zu Hause. In Deutschland ist der Weißstorch stark gefährdet, wenngleich sich die Population in Bayern in den letzten Jahren etwas erholt hat.
Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur. Man weiß heute, dass direkte Verluste unter anderem durch die Verdrahtung der Landschaft verursacht werden. Mindestens 60 Prozent der bei uns verunglückten Weißstörche sind Stromopfer, die durch Stromschlag an Masten umkommen. Eine weitere wichtige Ursache für den Rückgang der Storchenpopulation sind die sich rapide verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensiver werdende Grünlandnutzung schmälern die Überlebenschance einer Storchenbrut.
Wie das Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth mitteilt, ist in den letzten Jahren eine neue Gefährdungsursache hinzugekommen, nämlich das Abbrennen von Feuerwerken in Horstnähe. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen; die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen.
Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung zur Erhaltung der Störche. Im Interesse des Weißstorchschutzes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten also somit im Ortskern von Oberkonnersreuth während der Brutzeit (April bis August) unterlassen werden. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens ein Kilometer betragen.
Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen bzw. bedürfen der Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Bayreuth.
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