Klage der Stadt Forchheim gegen die Kreisumlage
Am 24. April beschloss der Forchheimer Stadtrat eine Klage gegen den Kreisumlage-Bescheid des Landkreises für 2014 einzureichen. Es geht um Grundsatzfragen. Die Stadt Forchheim hält den Kreisumlagebescheid des Landkreises Forchheim mit rund 14,2 Mio. € für überhöht und will dagegen klagen. Hauptkritikpunkt ist, dass der Landkreis in seinem Ergebnishaushalt 2014 einen betriebswirtschaftlichen Gewinn ausweist und dadurch die Stadt Forchheim tiefer in den Verlust drückt.
„Die Kreisumlage ist seit Jahren die größte Einzelposition bei den Ausgaben der Stadt Forchheim. Generell ist die Stadt Forchheim sich bewusst, dass durch die Kreisumlage auch öffentliche Einrichtungen, z.B. Schulen durch den Landkreis finanziert und realisiert werden. Aber die Kreisumlage darf nicht dem Gewinnstreben des Landkreises dienen und die Stadt Forchheim muss dann ihre eigenen Vorhaben wie z.B. Schul-, Straßen- und Brückensanierungen zurückstellen. Gerade vor dem Hintergrund der intergenerativen Gerechtigkeit müssen wir darauf achten, dass jetzt eingezahlte Steuern zeitnah ihrem Zweck zugeführt werden. Deshalb ist es dem Steuerzahler nicht zuzumuten, dass beim Landkreis auf Vorrat Gelder angehäuft werden“, sagt Oberbürgermeister Franz Stumpf.
Bereits 1998 hatte das Bundesverwaltungsgericht dazu geurteilt, dass den Gemeinden Mittel zur „kraftvollen, eigenverantwortlichen Betätigung“ verbleiben müssen. Die Stadt Forchheim konnte ihren laufenden Finanzhaushalt für 2014 mit einem Volumen von ca. 50 Mio. € gerade mit einem winzigen Plus von 4.000 € abgleichen. Gleichzeitig muss sie in ihrem Ergebnishaushalt für 2014 einen Verlust von 2,3 Mio. € ausweisen.
Während die städtischen Einrichtungen wie Kindergärten, Grundschulen und Volksschulen unter Sparzwängen leiden, Sanierungen also immer wieder aufgeschoben werden müssen, kann der Landkreis für seine Schulen ein umfassendes Sanierungspaket auflegen und plant noch einen Gewinn für 2014. Daran kann man gut das Grundsatz-Problem erkennen. Somit verbergen sich hinter der Klage grundsätzliche Rechtsfragen bis hin zur verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie: Wie viel muss den kreisangehörigen Gemeinden von ihren eigenen Steuereinnahmen belassen werden?
In einem neueren Urteil von 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass es einen unantastbaren „Kernbereich“ der gemeindlichen Selbstverwaltung nach dem Grundgesetz gibt, der nicht nur auf dem Papier bestehen darf und der sich auch auf die kommunalen Finanzen erstreckt. Dieser „Kernbereich“ darf auch nicht zugunsten des jeweiligen Landkreises angegriffen werden. Auf dieser Basis sieht die Stadt Forchheim gute Chancen, mit ihrer Klage auch für die Zukunft etwas zu Gunsten der kreisangehörigen Gemeinden und ihrer Bürgerrinnen und Bürger bewegen zu können.
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