Forchheimer Kellerwald ist ab 1. Mai Fußgängerzone

Vollzug der StVO – verkehrsregelnde Maßnahmen im Kellerwald; Fußgängerzone (Sperrung für Verkehr)

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 26.04.94 (Dauerregelung) wurde der Kellerwald vom 01.05. – 30.09. eines jeden Jahres zum Fußgängerbereich erklärt. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr diese Regelung vom

Mittwoch, den 30.04.2014 – Dienstag, den 30.09.2014

gilt.

Die Zufahrt für Anlieger wird von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr gestattet, die Einfahrt für Schwerbehinderte, Taxen und Radfahrer bleibt zeitlich unbeschränkt zulässig.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten.