Bayreuth: Wahl zum Europaparlament am 25. Mai

Hinweise des Einwohner- und Wahlamtes zur Stimmabgabe

Am 25. Mai wählen die Wahlberechtigten in den EU-Mitgliedsstaaten ein neues Europaparlament. Auch in Bayreuth sind rund 58.000 Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt ist in 73 Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigen bis 4. Mai zugestellt werden, sind der jeweilige Wahlbezirk und der jeweilige Wahlraum angegeben, in dem gewählt werden kann. Zur Stimmabgabe müssen die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Dies gilt auch für in Bayreuth lebende Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten. Sie müssen ebenfalls zur Wahl einen gültigen Identitätsausweis mitbringen.

Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, mit der er für den Wahlvorschlag der von ihm präferierten Partei stimmt.

Wer seine Stimme mittels Briefwahl abgeben will, erhält auf Antrag einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen Wahlbriefumschlag. Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte auch online (www.bayreuth.de) beantragt werden. Der Wahlbrief muss mit ausgefülltem Stimmzettel und unterschriebenem Wahlschein so rechtzeitig an das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth geschickt werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch direkt beim Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, abgegeben werden.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.

In den Wahlbezirken 7, 49, 54 und 73 (Urnenwahlbezirke) sowie 90 (Briefwahlbezirk) werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in sechs Gruppen vermerkt sind. Dieses Verfahren ist im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl zum Europaparlament zugelassen. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Für weitere Informationen steht das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306, zur Verfügung. Dort ist auch ein Informationsblatt des Bundeswahlleiters erhältlich.