Vorsicht beim Umgang mit alten Bahnschwellen
(ots) – Mit Teeröl behandelte Holzprodukte (wie z.B. ausgesonderte Bahnschwellen) bergen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko in sich. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auch auf eine mögliche Strafbarkeit des unsachgemäßen Umgangs mit diesen Produkten hin.
Um Holzprodukte, vornehmlich Bahnschwellen, witterungsbeständiger zu machen, wurden diese in der Vergangenheit teilweise mit krebserregendem Teeröl imprägniert. Ausgesonderte Schwellen wurden oftmals von Privatpersonen aufgekauft und u.a. im Gartenbau sowie in der Landwirtschaft weiterverwendet.
Die Lagerung, Verwendung und der sonstige Umgang mit teerölhaltigen Produkten unterliegt komplexen gesetzlichen Bestimmungen. Für deren Eigentümer kann der nicht fachgerechte Umgang (z. B. die Lagerung ausgebauter Schwellen) ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Neben der juristischen Seite spielt auch der Gesundheitsaspekt eine wichtige Rolle: Die Inhaltsstoffe des Teeröls können eine krebserregende Wirkung entfalten, ein Hautkontakt ist deshalb zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Landesamt für Umweltschutz in Bayern (LfU), den zuständigen Umweltbehörden sowie den Gewerbeaufsichtsämtern. Ein Informationsblatt des LfU zu dieser Thematik ist im Internet unter
http://www.lfu.bayern.de/abfall/infoblaetter/index.htm
abrufbar.
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