Internationaler Tag gegen Lärm – Gehörschäden sind nicht heilbar

Jeder vierte Jugendliche in Deutschland hat einen nicht mehr zu reparierenden Gehörschaden. Mittlerweile brauchen mehr als 6% der jungen Erwachsenen ein Hörgerät – im Alter von 50 Jahren wird es jeder Dritte sein. Ist das Gehör einmal geschädigt, erholt es sich nicht mehr. Hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr auf Dauer zerstören. Lärmschwerhörigkeit ist die Folge. Zum „Internationalen Tag gegen den Lärm“ am 30. April weisen die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse (KUVB und Bayer. LUK) deshalb darauf hin, dass Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit die beste Prävention ist.

Lärmschutz auch in der Freizeit

Am Arbeitsplatz gelten strenge Schutzvorschriften. Laut der „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ ist am Arbeitsplatz ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab 85 Dezibel muss er verpflichtend getragen werden, um das Gehör nicht dauerhaft zu schädigen.

Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings nicht so sehr Arbeitslärm, sondern vielmehr aus dem Freizeitverhalten. Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player, der regelmäßige Discobesuch oder das Rockkonzert ist, ist beim Erwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine. Obwohl dieser Lärm genauso schädlich ist, wird die laute Freizeitbeschäftigung subjektiv als weniger belastend empfunden als Arbeitslärm. Ein Irrtum, denn unser Ohr verzeiht nichts!

Für die Freizeit gibt es keine vergleichbaren Lärmschutz-Regelungen. MP3-Player müssen auf maximal 100 Dezibel beschränkt sein und in deutschen Discos gilt eine freiwillige Empfehlung, die 100 Dezibel nicht zu überschreiten. Das ist viel zu hoch! Hier hilft nur der direkte Appell an die Jugendlichen: Musik nicht voll aufdrehen, in der Disco und im Konzert Ohrstöpsel tragen – die gibt es mittlerweile schon in sehr trendigen Farben.

„Internationaler Tag gegen Lärm“

Mit einem abwechslungsreichen Programm wenden sich die KUVB und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) deshalb am 30. April zum „Internationalen Tag gegen Lärm“ direkt an die Berufsschüler. Am Städtischen Berufsschulzentrum für Bauberufe, Luisenstr. 9-11 in München können sich die jungen Erwachsenen über Lärm informieren. Sie werden sensibilisiert, mit ihrem Gehör in der Arbeit und vor allem in ihrer Freizeit sorgsam umzugehen: Wie laut ist mein MP3-Player wirklich? Was passiert mit meinem Ohr, wenn es taub wird? Weitere Infos zum „Internationalen Tag gegen den Lärm“ unter www.tag-gegen-laerm.de

Die KUVB und die Bayerische Landesunfallkasse sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Bayern. Sie sind zuständig für fast fünf Millionen Versicherte des öffentlichen Dienstes, Schüler, Kinder in Tageseinrichtungen, Studierende und andere Personengruppen wie z. B. ehrenamtlich Tätige. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.

Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de