Bayreuth: Städtisches Jugendamt bittet Vereine um Mithilfe

Erweitertes Führungszeugnis verlangt

Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz verlangt ab sofort ein erweitertes Führungszeugnis für alle neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Stadtjugendamt verpflichtet, mit Trägern der freien Jugendhilfe, sprich mit Vereinen, Verbänden, Gruppen etc., Vereinbarungen zu schließen, die sicherstellen, dass keine vorbestraften Personen in der Jugendhilfe beschäftigt werden.

Das Stadtjugendamt hat diese Vereinbarung in den vergangenen Tagen an alle Träger der freien Jugendhilfe geschickt. Da es aufgrund der Vielzahl an Institutionen möglich sein kann, dass der ein oder andere Träger nicht erfasst wurde, bittet das Stadtjugendamt alle Vorsitzenden von Vereinen oder Verbänden, die in der Stadt Bayreuth aktiv sind, zu überprüfen, ob in ihrem Bereich Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemacht und dafür ehrenamtliche Personen eingesetzt werden. Wenn ja, muss die oben genannte Vereinbarung mit dem Stadtjugendamt abgeschlossen werden.

Ein Muster der Vereinbarung sowie die Muster-Formblätter zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses und zur Gebührenbefreiung finden sich auf der städtischen Internetseite unter www.bayreuth.de. Für telefonische Rückfragen steht das Stadtjugendamt unter 09 21/25 12 51, 25 14 00 und 25 13 41 zur Verfügung.