Schutz von Wiesenbrütern im Wiesent- und Regnitztal
Das Landratsamt Forchheim und der Gebietsbetreuer machen auf das Wegegebot und die Hunde-Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten aufmerksam
Die Wiesen im Wiesenttal und im Regnitztal bei Hausen sind gerade bei dem schönen Frühlingswetter ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Hundefreunde. Doch wir teilen diese schönen Flecken der Natur mit einer Reihe von störungsempfindlichen, wiesenbrütenden Vogelarten wie dem seltenen Wachtelkönig oder dem Braunkehlchen, die hier in wenigen Brutpaaren noch vorkommen. Unter anderem für diese Vogelarten wurden die Wiesen im Regnitztal zwischen Baiersdorf und Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt ins europaweite Schutzgebiets-Netz „NATURA 2000“ (Vogelschutzgebiet 6332-471 „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“) aufgenommen.
Natürlich sind diese Flächen auch für Spaziergänger von Bedeutung und sollen als Erholungsflächen für den Menschen auch gezielt erhalten werden. Um eine Koexistenz zu ermöglichen sind von Spaziergängern und Hundehaltern bestimmte Regeln einzuhalten. Die gesetzliche Grundlage hierfür geben das Bayerische und das Bundes-Naturschutzgesetz:
Vom 1. April bis 31. August dürfen die Gebiete von Besuchern und auch ihren Hunden nur auf Wegen betreten werden. Dies gilt übrigens grundsätzlich auch für alle landwirtschaftlichen Flächen in der Zeit des Aufwuchses (Art. 30 Bayerisches Naturschutzgesetz). Der Grund für letzteres liegt u.a. in der möglichen Verunreinigung des Futters durch Hundekot, der u.a. bei Kühen und letztlich auch beim Menschen zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann.
Zusätzlich gilt in den ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten wegen der möglichen Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz eine Anleinverpflichtung.
Um auf die Regeln aufmerksam zu machen wurden vor zwei Jahren durch das Landratsamt Schilder aufgestellt.
Auf die Einhaltung der Gesetze achten die Naturschutzwächter, die im Auftrag des Landratsamtes – untere Naturschutzbehörde – unterwegs sind.
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