MdB Andreas Schwarz: "Equal Pay Day – Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss endlich Gesetz werden"

Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Der SPDBundestagsabgeordnete Andreas Schwarz erklärt, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.

„Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze“, erklärt der Abgeordnete. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam, wie z.B. die rote „Equal Pay Day Flagge“, die auf dem Bamberger Maxplatz gehisst wird.

„Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird“, fordert Andreas Schwarz. „Die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen“, betont der Abgeordnete. „Das ist Diskriminierung.“

Andreas Schwarz empfiehlt eine Doppelstrategie: Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben, so dass Frauen sich ihrem beruflichen Fortkommen widmen können. So können die strukturellen Ursachen der Lohnlücke ausgeschaltet werden. „Die Lohndiskriminierung dagegen kann nur per Gesetz beseitigt werden“, betont Schwarz.

Hintergründe zur Lohnlücke:

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.