Leserbrief: "Arbeit des neuen Forchheimer Stadtrats"

leserbrief-symbolbild

Gerade erst wurden in ganz Bayern Gemeinde- und Stadträte gewählt, die in wenigen Wochen ihr Amt antreten werden. Die neu gewählten Gemeindevertreter müssen zunächst einmal überlegen, wie sie ihr Amt, zum Wohle aller Bürger, möglichst effektiv ausüben wollen.

Dies gilt ganz besonders für die große Kreisstadt Forchheim, in deren Stadtrat 40 Personen sitzen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat der Stadtrat immer nur sogenannte vorberatende Ausschüsse gebildet, ohne dass die Effektivität dieses Organisationsmodells jemals ernsthaft geprüft worden wäre. Bei dieser Organisation wird jedes Thema zwar in den Ausschüssen beraten, dann aber nochmals dem gesamten Stadtrat vorgelegt, wo dann jeder der 40 Stadträtinnen und Stadträte die Diskussion im Ausschuss nochmals aufgreifen kann und vor dem gesamten Stadtrat die Debatte nochmals geführt werden muss.

Ob dies für alle Themen richtig und sinnvoll ist, sollte überlegt werden.

Die Bayerische Gemeindeordnung lässt nämlich dem Gestaltungswillen der Räte einen weiten Raum. Der Stadtrat kann deshalb auch beschließen, dass er für bestimmte Angelegenheiten beschließende Ausschüsse (sog. Senate) bildet. Diese entscheiden in dem ihnen zugewiesenen Aufgabenbereich endgültig, es sei denn, der Oberbürgermeister, der Ausschussvorsitzende oder eine qualifizierte Minderheit des Ausschusses oder des Stadtrats fordert die Behandlung im gesamten Stadtrat.

Mit einer solchen Ratsverfassung wäre gewährleistet, dass über Bagatellangelegenheiten nicht zweimal gesprochen werden muss und nicht alle 40 Stadträt(inn)e(n) darüber diskutieren müssen (oder sich die Diskussion von redseligen Kolleg(inn)en aufdrängen lassen müssen).

Andererseits ist gesichert, dass wichtige Themen in jedem Fall vom gesamten Stadtrat besprochen und entschieden werden müssen.

Rolf Hörnlein, John-F.-Kennedy-Ring 11 b, 91301 Forchheim