Stadt Bayreuth macht auf die Vorgaben der Baumschutzverordnung aufmerksam

Fällen von Bäumen: Was ist erlaubt?

Die kalte Jahreszeit geht zu Ende. Viele Gartenbesitzer warten bereits voller Ungeduld auf die ersten Frühjahrstage, um ihr heimisches Grün auf Vordermann bringen zu können. Vor diesem Hintergrund macht das Rathaus in einer Pressemitteilung auf die Vorgaben der Baumschutzverordnung der Stadt Bayreuth aufmerksam. Mit ihr soll der Bestand an großen Laubbäumen im Stadtgebiet geschützt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Nicht geschützt sind einstämmige Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimeter und mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang aufweist – jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden. Sie dürfen ebenso ohne Genehmigung gefällt werden, wie Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos), Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobstbäumen und Walnussbäumen).

Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Sie muss schriftlich vom Eigentümer beantragt werden. Der Antrag kann auch vom Mieter oder Pächter des Baumgrundstückes gestellt werden, wenn sich der Eigentümer damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Er kann außerdem vom Eigentümer eines Nachbargrundstückes gestellt werden, wenn er die öffentlich-rechtliche Befreiung benötigt, um einen privatrechtlichen Anspruch geltend machen zu können.

Unabhängig davon ist es laut Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume zu beseitigen oder auf Stock zu setzen, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundfläche stehen. Gleiches gilt für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze (auch im Garten). In begründeten Einzelfällen können auch hier Befreiungen erteilt werden.

Außerdem weist das Umweltamt der Stadt darauf hin, dass im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebiete das Beseitigen von Bäumen außerhalb des Waldes generell nur mit einer Erlaubnis der Stadt Bayreuth zulässig ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Vollständige Verordnungstexte und Antragsformulare sind beim Amt für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, erhältlich. Sie können außerdem auf den Internetseiten der Stadt unter www.bayreuth.de heruntergeladen werden.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz im Neuen Rathaus, 4. Stock, Zimmer 410 oder Zimmer 413, Telefon (09 21) 25-13 68 oder 25-13 88, gerne zur Verfügung.