MdB Anette Kramme (SPD): "Guter Tag für Beschäftigte in der Fleischbranche"
Die Bundesregierung hat heute die Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen. Damit wird das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und für rund 100.000 Beschäftige der deutschen Fleischindustrie kann bald ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn in Kraft treten. „Das ist ein großer Fortschritt“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium Anette Kramme erfreut.
„Mit der Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz machen wir einen großen Schritt in Richtung allgemeinverbindliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird höchste Zeit, dass in dieser Branche, die von harter körperlicher Arbeit geprägt ist, anständige Löhne gezahlt werden.“ Jetzt gelte es, mit strengen und regelmäßigen Kontrollen durch die Behörden der Zollverwaltung dafür zu sorgen, dass die getroffenen Regelungen auch eingehalten werden.
Die Tarifeinigung zwischen der NGG und der ANG sieht zunächst die Einführung eines verbindlichen tariflichen Mindestlohnes von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor. Bis Dezember 2016 wird er in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen. Unterschiede zwischen Ost und West wird es nicht geben.
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