MdB Silberhorn: "Abgeordnetenbestechung neu geregelt"
Der Deutsche Bundestag hat den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten neu geregelt. Der Gesetzentwurf, den federführend der Bamberger CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Innen, Recht und Verbraucherschutz verhandelt hat, wurde mit 582 von 592 abgegebenen Stimmen angenommen.
„Die sehr breite, fraktionsübergreifende Mehrheit für das Gesetz ist ein starkes Signal des Deutschen Bundestages“, erklärt Silberhorn. „Abgeordnete dürfen sich für die Ausübung ihres Mandats nicht ‚kaufen lassen‘. Die Kommerzialisierung des Mandats stellen wir deshalb unter Strafe.“ Zugleich bleibe der Verfassungsgrundsatz des freien Mandats gewährleistet.
Wie Silberhorn erläutert, gilt das Gesetz auch für alle Abgeordneten der Landtage und des Europäischen Parlaments sowie für alle kommunalen Mandatsträger. Mit der Konzentration der Zuständigkeit bei den Oberlandesgerichten und den dortigen Generalstaatsanwaltschaften sei sichergestellt, dass die Justiz mit der gebotenen Sorgfalt agiere. Die Arbeit von Mandatsträgern dürfe nicht durch leichtfertige Vorwürfe kriminalisiert werden.
„Für meine neue Aufgabe als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist es eine wichtige Botschaft, dass mit der Neuregelung der Abgeordnetenbestechung die internationalen Abkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption ratifiziert werden können“, so Silberhorn.
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