Landkreis Bamberg: Teilnahme ausländischer Unionsbürger an der Europawahl

Bei den Gemeinden und im Landratsamt laufen bereits seit Monaten die Vorbereitungen zur nächsten Europawahl am 25. Mai 2014. Dabei können auch im Landkreis Bamberg rund 2.100 ausländische Unionsbürger an der Wahl teilnehmen. Die Zahl der wahlberechtigten Unionsbürger im Landkreis Bamberg hat sich damit seit der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 fast verdoppelt.

Wie bereits bei der letzten Europawahl sind ausländische Unionsbürger unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Dies sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder die sich sonst hier gewöhnlich aufhalten. Sie können also selbst entscheiden, ob sie in ihrem Heimatstaat oder in Deutschland die hier nominierten Kandidaten wählen.

Die aktive Wahlteilnahme der Unionsbürger setzt vor allem voraus, dass sie am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaat besitzen,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben oder in den Mitgliedsstaaten der EU eine Wohnung haben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort aufhalten,
  • weder in Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der EU, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vordruck spätestens bis zum 4. Mai 2014 zu stellen.

Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 4. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden. Sind die ausländischen Unionsbürger bereits aufgrund ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, brauchen sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann automatisch, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn sie bis einschließlich 14. Mai 2014 gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht in dem deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Auch wenn ausländische Unionsbürger bei den Europawahlen von 1979 bis 1994 bereits in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen sie dennoch für eine Teilnahme an der Europawahl 2014 in Deutschland einen erneuten Antrag stellen. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen. Entsprechende Antragsvordrucke sowie informierende Merkblätter sind bei den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften erhältlich, sofern sie nicht den betreffenden ausländischen Unionsbürgern ohnehin direkt zugestellt wurden, oder auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) abrufbar.

Für die passive Teilnahme ausländischer Unionsbürger als Wahlbewerber auf einem Wahlvorschlag ist ebenfalls Voraussetzung, dass sie am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder bei der Einreichung der Wahlvorschläge ist eine Versicherung an Eides statt über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen für die aktive bzw. passive Wahlteilnahme abzugeben.

Weitere Informationen gibt’s auch im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Bamberg unter www.landkreis-bamberg.de/Anliegen, Rubrik „Wahlen 2014“ oder des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.

Ausländische Unionsbürger im Landkreis Bamberg

Nr.Schlüssel-
Nr.
EU-MitgliedsstaatWahlberechtigte
Unionsbürger

Anzahl

%
1124Belgien60,28
2125Bulgarien632,95
3126Dänemark40,19
4127Estland80,37
5128Finnland90,42
6129Frankreich723,37
7134Griechenland1758,20
8135Irland80,37
9137Italien29113,64
10130Kroatien632,95
11139Lettland130,61
12142Litauen291,36
13143Luxemburg30,14
14145Malta00,00
15148Niederlande391,83
16151Österreich1667,78
17152Polen39218,37
18153Portugal643,00
19154Rumänien34316,07
20157Schweden30,14
21155Slowakei271,27
22131Slowenien150,70
23161Spanien703,28
24164Tschechische Republik703,28
25165Ungarn1456,79
26168Vereinigtes Königreich562,62
27181Zypern00,00
Im Landkreis Bamberg insgesamt wahlberechtigt:2.134100,00

Nach vorstehender Zusammenstellung sind im Landkreis Bamberg zurzeit 2.134 ausländische Unionsbürger berechtigt, an der kommenden Europawahl teilzunehmen. Die höchsten Anteile entfallen dabei auf polnische (18,37 %), rumänische (16,07 %), italienische (13,64 %) und griechische (8,20 %) Staatsangehörige. Die restlichen 43,72 % verteilen sich auf Angehörige von 23 weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.