Rote Kelle für „Blaue Narren“ – Polizei appelliert an Faschingsfans

Symbolbild Polizei

OBERFRANKEN. Die fünfte Jahreszeit mit ihren unzähligen Faschingsveranstaltungen heizt den Karnevalisten bereits jetzt tüchtig ein. Nicht selten steigt auf den feuchtfröhlichen Partys auch der Alkoholkonsum. Fatal jedoch nur, wenn sich betrunkene Narren noch ans Steuer setzen und damit ihrer anfänglich gute Laune oft ein schnelles und jähes Ende setzen. Statistiken der letzten Jahre belegen, dass gerade zur Faschingszeit Alkohol und Drogen bei den Hauptunfallursachen zu finden sind. Deshalb werden Oberfrankens Polizisten insbesondere in der Faschingshochzeit verstärkt ein Auge auf die „blauen Narren“ werfen, damit alle sicher ankommen.

Kontrollen für mehr Sicherheit

Die Faschingsbilanz aus dem Jahr 2013 verdeutlicht erneut die Notwendigkeit der Verkehrskontrollen. Von Anfang bis Mitte Februar 2013 ereigneten sich im Regierungsbezirk zwölf alkoholbedingte Verkehrsunfälle. Außerdem beendeten die Polizisten 71 Trunkenheitsfahrten und 38 Fahrten unter Drogeneinfluss. Alleine in der letzten Faschingswoche des vergangenen Jahres, zog die Polizei 37 alkoholisierte Narren aus dem Verkehr. 15 davon mussten für längere Zeit auf ihr Auto verzichten, weil sie ihren Führerschein los waren. Bei 17, zumeist jungen Fahrern, leiteten die Beamten außerdem Bußgeldverfahren wegen Verdacht des Drogeneinflusses ein.

Die intensiven Verkehrskontrollen sind weiterhin ein Teil des vom Bayerischen Innenministerium im Jahr 2012 ins Leben gerufenen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel“, das die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten bis zum Jahr 2020 um 30 Prozent senken will.

Empfindliche Strafen für Verkehrssünder

Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig noch berufliche Konsequenzen hinzu.

Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Abgesehen davon gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot.

Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die mit mehr als 0,3 Promille oder im Drogenrausch in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder 1,1 und mehr Promille Alkohol intus haben. Diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen neunmonatigen Führerscheinentzug anordnet.

Für die ganz Hartgesottenen schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Fahrzeug zu führen. Auch Fahrradfahrer, die sich mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf einen Drahtesel setzen, machen sich strafbar.

Nur nüchtern ans Steuer!

Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei:

  • Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teil!
  • Klären Sie bereits vor einem Konsum berauschender Mittel ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
  • Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins.
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
  • Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind.

Hinweis: Ein Symbolbild zur aktuellen Pressemeldung finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der oberfränkischen Polizei. Es ist unter Benennung der Quelle für die Berichterstattung freigegeben:

http://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/194882