Amtliche Bekanntmachung des Beschwerdeausschusses bei der Regierung von Oberfranken zur Kommunalwahl am 16.03.2014

Der bei der Regierung von Oberfranken gemäß Art. 8 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz und § 11 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung gebildete  Beschwerdeausschuss macht bekannt, dass am

  • Montag, den 17.02.2014, 9:00 Uhr
  • bei der Regierung von Oberfranken
  • Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth
  • Sitzungssaal I, Zimmer-Nr. K 138

eine Sitzung des Beschwerdeausschusses stattfindet.

Tagesordnung

1.) Verhandlung, Beratung und Entscheidung über die Einwendungen des Wahlvorschlagsträgers „Wählerinitiative Unabhängiger Bürgermeister (WUB)“ gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Gemeinde Hausen, den Wahlvorschlag der „Wählerinitiative Unabhängiger Bürgermeister (WUB)“ für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 16.03.2014 in der Gemeinde Hausen für ungültig zu erklären.

2.) Verhandlung, Beratung und Entscheidung über die Einwendungen des Wahlvorschlagsträgers „BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Unabhängigen (GRÜNE und Unabhängige)“ gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Bayreuth, den Wahlvorschlag der „BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Unabhängigen“ für die Wahl des Stadtrats am 16.03.2014 in der Stadt Bayreuth für teilweise ungültig zu erklären.

3.) Verhandlung, Beratung und Entscheidung über die Einwendungen des Wahlvorschlagsträgers „Alternative für Deutschland (AfD)“ gegen die Entscheidung des Wahlausschusses des Landkreises Forchheim, den Wahlvorschlag der „Alternative für Deutschland (AfD)“ für die Wahl des Kreistages am 16.03.2014 im Landkreis Forchheim für ungültig zu erklären.

4.) Verhandlung, Beratung und Entscheidung über die Einwendungen des Wahlvorschlagsträgers „Freie Wähler Teuschnitz (FW)“ gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Teuschnitz, den Wahlvorschlag der „Christlich Sozialen Union und der Freien Wählergemeinschaft“ für die Wahl des Stadtrats am 16.03.2014 in der Stadt Teuschnitz (im Ganzen) für gültig zu erklären.

Der Beschwerdeausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.

Bayreuth, 13.02.2014

gez.

Johann Hümmer
Vorsitzendes Mitglied des Beschwerdeausschusses
Abteilungsdirektor