Landkreis Bamberg verschickt Gebührenbescheide der Abfallwirtschaft

In den nächsten Tagen erhalten rund 40.000 Grundstückseigentümer ihren Abfallgebührenbescheid per Post. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung nach der Anzahl der im Jahr 2013 tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehälter, wie auch die Vorausberechnung der Gebühren für das Jahr 2014. Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung viele telefonische Nachfragen im Landratsamt  ein, deshalb bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:

  • Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18, d. h. von regelmäßig 26 Jahresleerungen können bis zu 8 Leerungen (und damit die Leistungsgebühren) eingespart werden.
  • Bei der Berechung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenrückerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2014 verrechnet. Die erste Abbuchung 2014 ist für den 3. März vorgesehen.
  • Für Rückfragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den aufgedruckten Telefonnummern zur Verfügung. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit den Rückfragen einige Tage zu warten, bis „der erste Ansturm“ vorüber ist.
  • Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Formular kann auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-bamberg.de) unter „Formulare und Broschüren“ abgerufen werden.
  • Wer einen seiner Abfallbehälter in einen größeren oder kleineren umtauschen lassen möchte, kann den Änderungswunsch auch über die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@lra-ba.bayern.de mitteilen.
  • Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.

Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.