Bayreuther Landrat Hübner: Weiterhin gute Chancen bei der Regionalförderung
Die für die Förderperiode 2014 bis 2020 geltenden Förderbedingungen für die bayerische Regionalförderung sind derzeit in der Diskussion. Bis 30.06.2014 gelten noch die alten Vorschriften und Fördersätze; für den Landkreis Bayreuth: 10 % Investitionskostenverbilligung für mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte) und 20 % für kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte). „Es bestehen gute Chancen“, so Landrat Hermann Hübner, „dass diese Fördersätze für unseren Landkreis auch in der neuen Förderperiode gelten“.
Antragsberechtigt für eine Regionalförderung sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, des Handels, des Tourismus sowie des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, insbesondere produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen, die einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel in unserer Region leisten. Das Investitionsvorhaben muss zu einer nicht unwesentlichen unmittelbaren und dauerhaften Erhöhung des Gesamteinkommens in der Region führen und es sind neue Dauerarbeits- und/oder Ausbildungsplätze zu schaffen oder vorhandene zu sichern. Im Tourismusbereich werden vorrangig Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des touristischen Angebotes gefördert.
Da die Finanzmittelausstattung der Bezirksregierung von Oberfranken als die fördermittelvergebende Stelle derzeit als günstig gilt und um jedes Risiko einer Änderung bei den Förderbedingungen zu umgehen, rät Landrat Hübner, für durchgeplante Vorhaben den Förderantrag möglichst frühzeitig und vor dem 30.06.2014 zu stellen.
Weitere Informationen können bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bayreuth, Herrn Sünkel, Telefon 0921/728-342 oder direkt bei der Regierung von Oberfranken/Wirtschaftsabteilung, Telefon 0921/604- 1315 bzw. 604-1494 eingeholt werden.
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