Stadt Forchheim: Klarstellung zu Friedhofsgebühren
Stadt Forchheim stellt klar: Der zeitliche Rahmen für die Korrektur der Friedhofsgebühren war angemessen
Am 7. Januar 2014 legte die Bürgerinitiative „Überhöhte Friedhofsgebühren“ eine Kostenberechnung mit Argumenten vor, die teilweise in den Beschluss des Stadtrates am 30. Januar 2014 zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattung- und Friedhofssatzung der Stadt Forchheim einflossen.
„Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zugrunde gelegte Berechnungsrahmen für die Änderung der Friedhofsgebühren ist korrekt. Wir haben eine rechtliche Prüfung vorgenommen. Aufgrund der gefundenen juristischen Ungenauigkeiten konnten wir eine erneute Evaluierung vornehmen. Diese ergab, dass die Kosten für die Leichen- und Aussegnungshalle nicht als Grabnutzungsgebühren – relevant bei einer Verlängerung ohne Beerdigung – sondern als Leichenhallengebühren aufgeführt werden müssen. Die Baukosten für die Hallen waren außergewöhnlich hoch, weil es sich um ältere Gebäude mit zum Teil erhaltenswerter Sandsteinfassade handelt. Vierzig Prozent der Baukosten können wir jetzt über den Denkmalschutz finanzieren“ erklärt Oberbürgermeister Stumpf, „sodass auch die Leichhallengebühren im vertretbaren Rahmen ausfallen.“
Oberbürgermeister Stumpf schildert den chronologischen Ablauf und resümiert: „Ich habe mich auf die Ergebnisse des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes verlassen. Als die Kritik bei einem Gespräch mit der Interessengemeinschaft „Überhöhte Friedhofsgebühren“ im September 2013 an mich herangetragen wurde, war es mir wichtig, die vom Prüfungsverband zugrunde gelegten Planzahlen mit den Ist-Zahlen 2012 zur vergleichen. Die berechtigten Einwendungen aus dem Schreiben vom 7. Januar 2014 der Bürgerinitiative haben wir sofort im Finanzausschuss am 21. Januar 2014 berücksichtigt. Wir haben schnell reagiert.“
20. Juni 2013: Erste schriftliche, konkrete Darstellung der Interessengemeinschaft „Überhöhte Friedhofsgebühren“ bezüglich fehlerhafter Berechnung gegenüber der Stadtverwaltung
Ende Juni 2013: Übersendung der Einwände an den BKPV mit der Bitte um Überprüfung.
27. August 2013: Antwort des BKPV mit dem Ergebnis, dass Einwände unberechtigt wären und Berechnungen wären korrekt erfolgt.
10. September 2013: Gesprächstermin im Sitzungszimmer des Rathauses mit Vertretern der Interessengemeinschaft „Überhöhte Friedhofsgebühren“, Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem Ansprechpartner der BKPV unter Moderation von Franz Stumpf
Ergebnis: Man muss zur weiteren Prüfung und Klärung der gegensätzlichen Standpunkte die vom BKPV verwendeten Planzahlen mit den Ist-Zahlen 2012 vergleichen.
1. Oktober 2013: Der notwendige Betriebsabrechnungsbogen wird nach Vorliegen aller Zahlen von der Stadtverwaltung erstellt.
Der umfangreiche Erläuterungsbericht zum Betriebsabrechnungsbogen wurde am 29. Oktober 2013 abgeschlossen. Sowohl dem BKPV als auch der zwischenzeitlich gegründeten Bürgerinitiative wurde dieser zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
28. November 2013: Stellungnahme des BKPV: Auch nach Vorliegen des Betriebsabrechnungsbogens 2012 bleibt der BKPV bei der Aussage der Richtigkeit seiner Berechnungen.
7. Januar 2014: Der Vertreter der Bürgerinitiative „Überhöhte Friedhofsgebühren“, Raimund Kupfer, teilte der Stadtverwaltung seinen Standpunkt mit und erklärt, dass die Gebührenberechnung falsch wäre.
21. Januar 2014: Argumente wurden von Oberbürgermeister Stumpf rechtlich geprüft und das Ergebnis nach nochmaliger Berichtigung dem Finanzausschuss vorgelegt.
Zuviel entrichtete Gebühren werden den Betroffenen zeitnah erstattet.
Für Rückfragen steht unsere Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner Friedhofsbüro:
Frau Elke Lockner oder Herr Stephan Wenzel
Tel. Nr.: 09191 34166-30 Tel. Nr.: 09191 34166-31
Fax Nr.: 09191 34166-39
Gebäude: Dechant-Reuder-Str. 4
E-Mail: elke.lockner@forchheim.de stephan.wenzel@forchheim.de
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