Forchheim: Endspurt ICE-Trassenerweiterung
„Wir überprüfen 120 betroffene Grundstücke, die sich im städtischen Eigentum befinden“, erläutert Brigitte Fuchs, Amtsleiterin des Bürgermeister- und Liegenschaftsamtes. „Dabei handelt es sich in der Regel nicht um Baugrundstücke oder Ähnliches, sondern um Entwässerungsgräben und Wege, die der Erschließung anderer Grundstücke dienen. Wir überprüfen jedes einzelne Grundstück auf Leitungen für Wasser, Gas, Abwasser. Außerdem müssen wir „Hubschraubergrundstücke“ vermeiden, zu denen es keinen Zugang gibt“, beschreibt sie die von der Stadt Forchheim geplanten Einwendungen.
Beim Lärmschutz hat die Stadt Forchheim allerdings keine Handhabung, da sie als juristische Person nicht direkt betroffen ist. Die Haus- und Grundstückseigentümer, aber auch betroffene Mieter, müssen ihre Betroffenheit schriftlich geltend machen. Roland Eismann, Amtsleiter der Bauverwaltung, informiert die betroffenen Bürger täglich bis zu acht Stunden in der Birkenfelder Straße über die geplanten Baumaßnahmen. Bis dato sind bei ihm zwölf Einwendungen von Betroffenen eingegangen. Er gibt zu denken: „Diese Zahl ist kein Gradmesser für die Beteiligung, weil die Bürger ihre Einwendungen ja auch direkt an die Regierung von Oberfranken nach Bayreuth schicken können.“
Eine Rechtsberatung mit einer individuellen rechtlichen Prüfung der Einzelfälle darf die Stadt Forchheim laut dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht anbieten.
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Strecke zwischen Forchheim – Eggolsheim wurde bereits im Jahr 1996 eingeleitet, aber in den Folgejahren nicht mehr fortgeführt.
Im Zuge dieses Verfahrens fanden ab 1996 vermehrt Bürgerversammlungen statt. Oberbürgermeister Stumpf hat in seinen allgemeinen Bürgerversammlungen, die er in den einzelnen Stadtteilen jährlich durchführt, immer wieder auf die Planungen der Bahn hingewiesen.
Die Bahn hat im Jahre 2011 das Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen. Mit diesem 1. Planänderungsverfahren wird die Planfeststellung weitergeführt. Inhalt des Verfahrens sind die sich aufgrund technischer, gesetzlicher und wirtschaftlicher Randbedingungen ergebenden Änderungen. Eine erste Besprechung fand hierzu im Stadtbauamt am 16.11.2011 statt, bei der die Bahn ihre Planungen, die damals noch nicht ausgereift waren, vorstellte. Planunterlagen hierzu hat die Stadt Forchheim nicht bekommen.
Zu den ersten großen Bürgerinformationsveranstaltungen am 10. April 2013 und 18. April 2013 lud die Stadt Forchheim ein. Zu diesem Zeitpunkt lagen konkrete Pläne vor.
Die letzten Bürgerversammlungen fanden dann im Augraben und am 17. Januar 2014 im Rathaussaal statt. Der Stadtrat wird sich in einer Sondersitzung am 13. Februar 2014 ausschließlich mit der Trassenerweiterung befassen. Die Sitzungsvorlage umfasst 69 Seiten, ohne die Einwendungen des Liegenschaftsamtes.
Die aktuellen Planunterlagen zu dem Streckenausbau, also die Unterlagen, die letztlich maßgeblich im Verfahren sind, hat die Stadt Forchheim erst Ende November 2013 erhalten.
Die Planunterlagen liegen bis zum 7. Februar 2014 in der Stadt Forchheim, beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock – Stadtplanung, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Bei Fragen steht Roland Eismann zur Verfügung und
erläutert Bürgerinnen und Bürgern die geplanten Maßnahmen. Bis zum 21. Februar 2014 wird die Stadt Forchheim eine Stellungnahme zum Anhörungsverfahren für die ICE-Trassenerweiterung einreichen. Es gilt der Posteingangsstempel der Behörde.
Zusätzlich können die Planunterlagen während dieser Zeit auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter der Adresse www.reg-ofr.de/abspfa-18-19 eingesehen werden. Durch die Veröffentlichung der Unterlagen in digitaler Form möchte die Stadt Forchheim jedem interessierten Bürger die Möglichkeit geben, sich umfangreich zu informieren.
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