GAL Bamberg legt Entwurf für Fahrradstellplatzsatzung vor
Nach jahrelanger Untätigkeit der Stadtverwaltung will GAL endlich klare Vorgaben
Bei Neubauten von Wohnungen, aber auch von Läden, Gaststätten oder Schulen könnte es künftig verpflichtend sein, neben Kfz-Stellplätzen auch Fahrradstellplätze einzurichten. Dafür hat nun die GAL-Stadtratsfraktion, namentlich GAL-Stadtrat Peter Gack und GAL-Listenkandidat Ralf Dischinger, eine entsprechende Satzung als Antrag an den Stadtrat vorgelegt.
Eine politisch durchaus brisante Vorgeschichte gehört zu diesem Antrag allerdings dazu: Eigentlich beantragte die GAL bereits im November 2010, eine Fahrradstellplatzsatzung für Bamberg zu erstellen, wie es sie in Nürnberg, Freiburg, Münster und anderen Städten bereits gibt. Bei der Behandlung des Antrags im Mai 2011 sagte die Stadtverwaltung dem Umweltsenat zu, eine solche Satzung auszuarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. In den nun fast drei Jahren, die seither vergingen, wurde diese Zusage jedoch nie eingelöst. Mehrmals mahnte die GAL die Satzung an, bis hin zu einer Beschwerde bei der Regierung von Oberfranken, die eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters einforderte. OB Starke antwortete, es würde noch immer permanent an der Satzung gearbeitet. In Bayreuth sah man sich daraufhin – zum Bedauern der GAL – nicht in der Lage, das Handeln der Verwaltung irgendwie zu beschleunigen.
„Das demonstriert, wie wichtig dem Oberbürgermeister das Thema Radverkehr tatsächlich ist“, kommentieren Peter Gack und Ralf Dischinger diese Entwicklung. „Und man kann daran sehen, wie ernst Stadtratsentscheidungen vom OB und der Verwaltung genommen werden.“
Weil die GAL nun nicht mehr länger warten wollte, formulierte sie eine Satzung kurzerhand selbst und „übernahm damit ehrenamtlich eine Aufgabe, für die eigentlich ausreichend Fachleute im Rathaus vorhanden wären“, so Peter Gack. „Unser Entwurf ist in der vorgelegten Form beschlussreif“, so Jurist Ralf Dischinger, „der Oberbürgermeister muss ihn praktisch nur noch auf die Tagesordnung setzen und abstimmen lassen.“
Gack und Dischinger unterstreichen die guten Erfahrungen, die aus anderen Städten mit solchen Satzungen bekannt sind. „Um Radfahren attraktiv zu machen, muss das Fahrrad am Wohn- und Zielort schnell und einfach verfügbar sein. Gut zugängliche und sichere Abstellmöglichkeiten sorgen dafür, dass das Fahrrad im Alltag häufiger genutzt wird“, erklärt Dischinger.
Der GAL-Satzungsentwurf regelt beispielsweise für alle künftigen Neubauten, dass je 30 qm Wohnfläche ein Fahrradstellplatz bereit zu stellen ist, bei Verkaufsstätten je 60 qm Verkaufsfläche. Ein Stellplatz muss mindestens 1,3 qm Fläche aufweisen und ist mit einem Metallbügel mit Mittelbalken auszustatten. Sofern kein Stellplatzbau möglich ist, wird eine Ablösesumme in Höhe von 400 Euro fällig.
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