Siedlergemeinschaft Augraben: Informationstreffen zur ICE-Trassenerweiterung bei Forchheim

„Wir können das Europaprojekt nicht stoppen, aber das Beste daraus machen!“

Informationstreffen zur ICE-Trassenerweiterung

Informationstreffen zur ICE-Trassenerweiterung

Am Montag, den 13. Januar, hat die Siedlergemeinschaft Augraben zu einem Informationstreffen zur ICE-Trassenerweiterung in das Gemeinschaftshaus eingeladen.

OB Franz Stumpf erklärte: „Der Augraben ist am stärksten von den Baumaßnahmen der ICE-Trassenerweiterung getroffen. Deshalb möchten wir Sie umfangreich informieren.“ Das jetzt eingeleitete Planfeststellungsverfahren sei am Ende wie ein Gesetz. Nach Ablauf der Frist würden Einwendungen von der Regierung von Oberfranken nicht mehr berücksichtigt. Er machte den Anwesenden wenig Hoffnung, dass die Bürger der Stadt Forchheim dieses europaweit geplante Projekt der Bahnverbindung von Rom nach Stockholm stoppen könnten,“aber wir wollen das Beste daraus machen.“

Der Bürger verlange zwar, dass die Stadt sich kümmere, so Stumpf weiter. Beim Lärmschutz habe die Stadt aber keine Handhabung, da sie als juristische Person nicht direkt betroffen sei. Hier müssten die Betroffenen – Mieter, Haus- und Grundstückseigentümer– selber die Initiative ergreifen und die Betroffenheit schriftlich geltend machen, erläuterte der Oberbürgermeister.

Anhand der Planungsunterlagen beschrieb der Leiter des städtischen Bauamtes, Gerhard Zedler, die geplanten Lärmschutzmaßnahmen. Die Häuser Am Augraben, Am Zweng, Imkerstraße und in der Blumenstraße hätten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Anspruch auf passiven Lärmschutz, das heißt, auf den Einbau von Schallschutzfenstern in Aufenthaltsräumen. In diesem Gebiet überschreite der gemittelte Lärmpegel die 49 Dezibel im Lauf einer Stunde, beschrieb Zedler die verschiedenen Linien auf den Plänen. Allerdings würden die geplanten ca. vier Meter hohen Lärmschutzwände eine Verbesserung zum heutigen Istzustand bedeuten, konkretisierte er.

Ein Teilnehmer gab zu bedenken, dass Anwohner auch auf unterschiedliche Frequenzbereiche empfindlich reagierten. „Alles schriftlich darlegen und Einwendung erheben“, empfahl Franz Stumpf.

Zum Thema Erschütterungen und Lärmschutz bestätigte Stumpf, dass die Stadt mit einem eigenen Gutachten die Berechnungen der DB Projektbau GmbH punktuell überprüfen lasse.

Ein Zeitraum von acht Jahren sei insgesamt für die Baumaßnahmen in und um Forchheim vorgesehen, davon wären Kersbach und der Augraben zwei bis drei Jahre lang betroffen.

Der Zustand der öffentlich gewidmeten Straßen wird vor und nach den Baumaßnahmen dokumentiert, um eventuell Schadenersatz einzufordern, beantwortete der Oberbürgermeister die Frage nach den Bauarbeiten. Der Bürger ist aufgefordert, Ähnliches zu tun.

Theodor Dietz, der Vorstand der Siedlergemeinschaft Augraben, bedankte sich für den Vortrag. Er unterstrich, dass alle Verbandsmitglieder rechtsschutzversichert seien. Er werde einen Musterbrief in Auftrag geben, der allen Mitgliedern zur Verfügung stände. Dort müssten die Interessierten lediglich noch ihre eigene Adresse, Flurstücknummer, Datum und Namen eintragen und „Unterschrift nicht vergessen“, erinnerte er zum Abschluss.

Am Freitag, den 17. Januar 2014, ab 17.00 Uhr findet eine Bürgerversammlung zur ICE-Trassenerweiterung im großen Rathaussaal, Hauptstraße 24, statt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit bis 7. Februar 2014 in der Stadt Forchheim, beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock – Stadtplanung, Herr Roland Eismann, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen während dieser Zeit auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter der Adresse www.reg-ofr.de/abspfa-18-19 eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 21. Februar 2014, bei der Stadt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, Bauverwaltung. Zimmer Nr. 1 oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 206, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.