SEPA-Lastschriftverfahren: Änderungen bei Zulassung von Kraftfahrzeugen

Fahrzeughalter müssen sich künftig bei der Anmeldung ihres Kraftfahrzeugs auf Änderungen einstellen. Bereits seit 2005 muss für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs eine Einzugsermächtigung erteilt werden, damit das Finanzamt die Kfz-Steuer abbuchen darf. Jetzt kommen dabei Änderungen auf die Kunden der Kfz-Zulassungsstelle zu. Anstelle einer einfachen Einzugsermächtigung muss künftig der offizielle Vordruck der Bundeskasse verwenden werden.

Aus der bisherigen Einzugsermächtigung wird nunmehr das sogenannte „SEPA-Lastschriftmandat”. Das SEPA-Lastschriftmandat muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erteilt werden. „Auf dem SEPA-Lastschriftmandat muss zweimal unterschrieben werden”, weist Matthias Lunz, Leiter Kfz-Zulassungsstelle in Bamberg, auf ein wichtiges Detail hin: „Zum einen vom Zahler der Kfz-Steuer und zum anderen vom Halter des Kraftfahrzeugs. Auch wenn es sich dabei um dieselbe Person handelt, müssen beide Unterschriften auf dem Lastschriftmandat vorhanden sein”.

Das Formular zum neuen SEPA-Lastschriftmandat liegt in der Kfz-Zulassungsstelle am Landratsamt Bamberg aus und steht auf der Homepage des Landkreises Bamberg unter http://www.landkreis-bamberg.de/Formulare-und-Broschüren zum Download bereit. Einfach unter dem Punkt Kfz-Zulassung das Formular „Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer“ anklicken und ausdrucken.

Bei der Angabe der Bankverbindung stellt die Zulassungsstelle statt der alten Kontonummer und der Bankleitzahl auf die sogenannte „IBAN und BIC” um. Wer mit den ungewohnt langen Zahlenkolonnen noch Probleme hat oder seine IBAN und BIC nicht kennt, dem empfiehlt Lunz, sich die Nummern aufzuschreiben und mitzubringen, um längere Wartezeiten bei einer Fahrzeuganmeldung zu vermeiden.

Grenzüberschreitende Zahlungen durch SEPA

Aufgrund einer EU-Verordnung sind ab 1. Februar 2014 im Zahlungsverkehr nur noch die einheitlichen Verfahren SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift zulässig. SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Ziel des SEPA ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt.

Die meisten Banken weisen IBAN und BIC bereits seit längerer Zeit auf den Kontoauszügen aus. Zudem sind IBAN und BIC auch auf neueren EC-Karten aufgedruckt oder können bei den Banken erfragt werden.