Leserbrief: "Kompetent für Schilda"
Sehr geehrte Damen und Herren!
„Grundsätzlich ist auch der Radverkehr kontinuierlich und sicher durch den Baustellenbereich zu führen. … Die Beschilderung ‚Radweg‘ mit dem Zusatzzeichen ‚Ende‘ genügt in keinem Fall den Anforderungen der Verkehrsrealität“ (Radverkehrshandbuch Radlland Bayern, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Mai 2011). Die im Bild gezeigte Situation, aufgenommen am 9. Januar auf der Europabrücke (Regensburger Ring), entspricht schwerlich der Intention der Landesbehörde. Sämtlichen Kommunen hatte die Bayerische Staatsregierung Schulungen zu den Inhalten des Handbuchs angeboten.
Mit dem Hinweis auf eine „Gefahrstelle“ (Zeichen 101) war „Radfahrer absteigen“ gefordert. Die einzigen Gefahrenquellen indes sind der viel zu enge Gehweg (Regelmaß: 2,50 m, Mindestmaß für kurze, höchstens 50 m lange Engstellen: 2,20 m) und der rechtswidrig benutzungspflichtige Zweirichtungsradweg (Regelmaß: 3,00 m, an kurzen Engstellen ausnahmslos einzuhaltendes Mindestmaß: 2,00 m), waren die verkehrsbehindernd aufgestellten Schilder. Irgendwelche weiteren Hindernisse gab es, abgesehen vom Ampelmast, der – hier durch das Baustellenschild verdeckt – den Radweg weiter verengt, bis zur nächsten Kreuzung (Margaretendamm) nicht.
„Radfahrer absteigen“ hebt die zuvor für den Radweg angeordnete Benutzungspflicht auf. Somit ist das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt. Doch die Aufforderung erfolgt an einer ungesicherten Stelle mit hohem Bordstein. Ortskundige wechseln daher legal (!) spätestens im Bereich der vorhergehenden Kreuzung (Weidendamm).
Die Baustelle befand sich erst hinter der kommenden Kreuzung am Beginn der Magazinstraße. Sie blockierte den Zugang zum weiterführenden Geh- und Radweg – beide ebenfalls zu eng, die Radwegbenutzungspflicht u. a. deshalb rechtswidrig (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung). Die eingerichtete Passage ließ auf Grund ihres schmalen Querschnitts das Schieben des Fahrrads nicht zu – auch Rollstühle und manche Kinderwagen dürften Probleme verursacht haben (barrierefreies Bamberg?). Da ohnehin über die Fahrbahn ausgewichen werden mußte, erwies sich „Radfahrer absteigen“ als vollständig sinnfreie Aufforderung.
Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht Verkehrsbehörde, Bauunternehmen und Polizei gleichermaßen in der Pflicht, für ordnungsgemäße Baustellensicherung und Beschilderung zu sorgen. Gerade bezüglich Regensburger Rings und Magazinstraße waren geradezu stümperhafte Baustellenausweisungen wiederholt kritisiert worden. Die Verantwortlichen indes zeigen sich auffallend lernresistent. Oder handelt es sich gar um kleinkindhafte Trotzreaktionen? Sachkenntnis, Fachwissen und souveränes Verwaltungshandeln offenbaren sich anders.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
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