Keine Knaller auf der Ehrenbürg
Die Gemeinden Kirchehrenbach und Wiesenthau-Schlaifhausen, der Gebietsbetreuer sowie die Naturschutzbehörden bitten an Silvester um Rücksichtsnahme auf das Naturschutzgebiet
Silvester steht wieder vor der Tür. Und einige planen vielleicht bei klarem Wetter den Jahreswechsel auf der Ehrenbürg zu verbringen. Die anliegenden Gemeinden Kirchehrenbach, Wiesenthau-Schlaifhausen und Leutenbach, die Naturschutzbehörden an der Regierung von Oberfranken und am Landratsamt sowie der Schutzgebietsbetreuer möchten aber darauf hinweisen, dass das Zünden von Knall- und Feuerwerkskörpern laut Verordnung im ganzen Naturschutzgebiet, also sowohl auf dem Walberla als auch dem Rodenstein, verboten ist.
Allgemein sollte man sich im Naturschutzgebiet ruhig verhalten, keinen Müll hinterlassen und auf den Wegen bleiben. Auch das Befahren mit Fahrzeugen aller Art – auch Fahrrädern – ist nicht erlaubt. Die Zufahrt zum oberen Parkplatz von Schlaifhausen wird an Silvester gesperrt sein. Von Kirchehrenbach ist die Auffahrt ohnehin nicht erlaubt. Die Ehrenbürg muss an Silvester also komplett zu Fuß erklommen werden. Die Ehrenbürg wurde aufgrund ihrer landschaftlichen Schönheit und der hohen Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt bereits 1987, also vor 26 Jahren, als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Die in der Verordnung festgelegten Verhaltensregeln haben durchaus ihren Sinn. Nicht alle Tiere befinden sich im Winterschlaf und lassen sich durch ein paar Knaller oder Raketen vielleicht ohnehin nicht stören. Der Uhu zum Beispiel, unsere größte einheimische Eule, nur noch mit wenigen Brutpaaren in der Fränkischen Schweiz vorhanden, befindet sich um die Jahreswende in der Vorbalz und kann bei Störung durchaus empfindlich reagieren. Es wird deshalb darum gebeten, sich beim Feiern umweltbewusst zu verhalten und pfleglich mit dem heimatlichen Juwel, der Ehrenbürg, umzugehen.
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