Stadt Bamberg weist auf Abbrennverbote für Feuerwerke am Domplatz und am Michaelsberg hin

Das Welterbe in der Silvesternacht schonen

Es ist ein Horrorszenario: Ein Dachstuhlbrand in den eng bebauten Gassen der Altstadt, ausgelöst durch eine Silvesterrakete, könnte sich verheerend auswirken und wertvolles unter Schutz gestelltes Kulturgut vernichten – und auch Menschenleben in größte Gefahr bringen. Damit dies nicht passiert, weist die Stadt Bamberg darauf hin, dass auf dem Domplatz, auf dem Michaelsberg und auf der Altenburg ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt. Hier und auch in unmittelbarer Nähe anderer Kirchen sind weder Raketen noch Böller erlaubt. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass der historische Gebäudebestand in Brand geraten könnte.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung den Zugang zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnte.

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.
Auch Hausbesitzer können übrigens einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie z.B. alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Lau b in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.

Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 28.12.2013 – 31.12.2013 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2013 bis zum 01.01.2014 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten