Landratsamt Forchheim stellt auf sepa um – Vorbereitungsarbeiten nötig
Der Landkreis Forchheim wird zum 01.02.2014 auf den neuen Zahlungsverkehr umstellen.Dafür muss die Kreiskasse des Landratsamtes Forchheim im Vorfeld zahlreiche Arbeiten durchgeführren. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die am Landratsamt Forchheim eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden deshalb in den nächsten Tagen eine sog. Umdeutungserklärung erhalten. Darin sind alle Informationen aufgeführt, die Ihren zukünftigen Zahlungsverkehr mit dem Landratsamt betreffen.
Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir bitten alle unsere Kunden um Verständnis und Mitarbeit.
Mit SEPA entsteht ein europäischer Zahlungsverkehrsraum, in dem nicht mehr zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Euro-Zahlungen unterschieden wird. Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen sollen genauso sicher, effizient und kostengünstig abgewickelt werden wie nationale Euro-Zahlungen. Eine notwendige Voraussetzung für SEPA ist ein einheitlicher Rechtsrahmen. Das europäische Parlament und der EU-Ministerrat haben dazu die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro beschlossen. Die EU-Verordnung gilt direkt in allen Mitgliedstaaten und sieht ein rechtlich verbindliches Enddatum vor, so dass das nationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren spätestens am 01.02.2014 enden wird.
Die künftigen Identifikationsmerkmale sind dann IBAN und BIC.
Für weitere Information bezüglich des Zahlungsverkehrs mit dem Landratsamt Forchheim können Sie sich auch unter der Telefonnummer 09191/86-1210 informieren.
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