Ordnungsamt Forchheim: Verkehrsregelung in der Innenstadt anlässlich des Jahrmarktes am 01.12.2013
Vollzug der StVO
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt die Stadt Forchheim gemäß §§ 44 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.90 zuletzt geändert d. Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490) und 45 Abs. 1, 2 u. 3 StVO vom 16.11.1970 in der derzeit geltenden Fassung folgende
VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG:
- Nürnberger Straße / Paradeplatz
Die Nürnberger Straße – Teilstück zwischen Paradeplatz und Kreuzung mit
Luitpold- und Schönbornstraße sowie das Straßenstück südl. des Parade-
platzes werden am Sonntag, 01.12.13 ab 05.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Ein Rettungsweg von 4 m Breite ist freizuhalten. Während der Zeit des Jahrmarktes wird auch in der Parkbucht der Nürnberger Straße (Ostseite in Höhe ehem. Arbeitsamt) Halten und Parken nicht gestattet. - Paradeplatz
Am Paradeplatz wird in Höhe Mariengruppe eine weitere Zufahrt für Marktfieranten geschaffen. - Marktplatz Auf dem Marktplatz wird am 01.12.13 Kurzparkregelung mit Parkscheibe angeordnet. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden
gez. Brütting
Der OVF-Linienverkehr fährt die Zentrale Umsteigehaltestelle Paradeplatz nicht an; Ersatzhaltestellen Paradeplatz bei Café Schmitt und gegenüber.
Tiefgarage und Parkhaus Kronengarten sind geöffnet.
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