LRA Bayreuth: Jetzt Hecken und Bäume stutzen
Vor allem Winterdienst und Feuerwehr bzw. Rettungsdienst werden behindert
Winterzeit ist Winterdienst-Zeit! Und dieser hat immer wieder mit Hecken, Sträuchern und Ästen zu kämpfen, die über die Grundstücksgrenzen in die Straße hinausragen. Ein Durchkommen der großen Winterdienstfahrzeuge ist daher oft nicht möglich. Genauso verhält es sich mit Feuerwehr- bzw. Rettungsdienstfahrzeugen, die im Notfall innerhalb von wenigen Minuten am Einsatzort sein müssen und durch überragende Äste oftmals unnötig aufgehalten werden. Aus diesem Grund appelliert das städtische Tiefbauamt an die Grundstückseigentümer, gerade jetzt ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer, dessen Grund und Boden an öffentlichen Straßen angrenzt, nach geltendem Recht verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf den Straßenverkehr zu vermeiden, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehören auch überragende Bäume, Sträucher und Hecken. Dabei gilt es, bei den Rad- und Fußwegen eine lichte Durchgangshöhe von 2,5 Metern und über den Fahrbahnen eine von 4,5 Metern freizuhalten.
Betroffen ist davon nicht nur der Winterdienst oder der Rettungsdienst, überhängende Äste können auch für Fußgänger und Radfahrer gefährlich werden und Verletzungen verursachen. Um folgenschwere Verkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen zu vermeiden, müssen außerdem für den Verkehr übersichtliche Verhältnisse vorhanden sein. Das bedeutet auch, dass Verkehrsschilder und Straßenlaternen nicht verdeckt und Anpflanzungen an Kreuzungen nicht höher als 80 Zentimeter sein dürfen.
Für weitere Informationen steht das städtische Tiefbauamt gerne unter der Telefonnummer 09 21/25 16 72 oder 25 16 76 zur Verfügung.
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