Mehr Sicherheit in der Schwangerschaft: AOK Bayern und Apotheker bauen Arzneimittelberatung für Schwangere aus

Schwangere sind oft verunsichert, wenn sie Arzneimittel einnehmen müssen. Kein Wunder, denn die Einnahme von Medikamenten in der Schwangerschaft ist mit besonderen Risiken für die werdende Mutter und das Kind verbunden. Durch die Medikamenteneinnahme wird der Embryo über die Plazenta immer mitbehandelt. „Um für Mutter und Kind eine höhere Sicherheit zu erreichen, haben AOK Bayern und Bayerischer Apothekerverband jetzt einen Vertrag über die umfassende Aufklärung bei Arzneimitteleinnahme in der Schwangerschaft geschlossen“, so Peter Weber, Direktor der AOK in Bamberg. Ziel ist es, mögliche Risiken bei der Medikamenteneinnahme zu vermeiden und so die Arzneimittelversorgung während der Schwangerschaft zu optimieren.

Die Arzneimittelberatung schwangerer Frauen in der Apotheke vor Ort durch dafür besonders qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker ergänzt die bestehenden ärztlichen Angebote zur Mutterschaftsvorsorge. Die Beratung berührt weder die ärztliche Verordnungshoheit noch die Therapiefreiheit. Zusätzlich zur ärztlichen Expertise prüfen Pharmazeuten vielmehr verordnete Medikamente, frei hinzu gekaufte Arzneimittel und eventuell Nahrungsergänzungsmittel sorgfältig auf mögliche Wechselwirkungen, Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten. Dies ist nur möglich, wenn sich der Apotheker über das übliche Maß der Beratung hinaus einen Überblick über die von verschiedenen Ärzten verordneten Arzneimittel und frei verkäuflichen Medikamenten (OTC) verschafft. Der im Vertrag verwendete Evaluationsbogen sieht die Einbindung des Arztes sowohl bei verordneten Arzneimitteln als auch bei OTC ausdrücklich als Interventionsmöglichkeit vor.

Die Apotheker informieren im Wesentlichen über Wirkungen, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen von verordneten und frei verkäuflichen Arzneimitteln. Dabei wird der besondere Fokus auf mögliche schädigende Einflüsse der Arzneimittel auf die Gesundheit der Mutter und die embryonale Entwicklung gelegt. Bei falscher Einnahme von Medikamenten werden Lösungswege aufgezeigt wie Absetzen, Umstellen oder Anpassen der Medikation. Handelt es sich um verordnete Arzneimittel, wird dabei selbstverständlich der Arzt einbezogen. Sollten Fragen aufkommen, zum Beispiel hinsichtlich des verordneten Wirkstoffs oder der Wirkstärke, würde grundsätzlich Rücksprache mit dem verordnenden Arzt gehalten, um den Sachverhalt zu klären. Für die Inanspruchnahme der Beratung erhalten AOK-versicherte schwangere Frauen einen Gutschein. Weitere Informationen gibt es bei Carsten Schubert unter der Rufnummer 0951 / 9336 320 oder im Internet unter www.aok.de/bayern/arzneimittelberatung.