Schutz der "stillen Tage" Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag

Stadt Bayreuth informiert

Die Feiertage „Allerheiligen“ am 1. November, „Volkstrauertag“ am 17. November und „Totensonntag“ am 24. November gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „stille Tage“. An diesen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein dem Feiertag entsprechender ernster Charakter gewahrt bleibt. Verboten sind daher nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise der einer Spielhalle. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt.

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr früh und endet um 24 Uhr. Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, sind in dieser Zeit verboten. Befreiungen hiervon kann die Stadt Bayreuth nur aus wichtigen Gründen erteilen.