Freiwilliger Wehrdienst: Stadt Bayreuth übermittelt Daten an Wehrverwaltung
Betroffene können der Datenübermittlung ohne weitere Begründung widersprechen
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Um dem Bundesamt für Wehrverwaltung zu ermöglichen, über den Wehrdienst zu informieren, übermitteln die Meldebehörden jährlich zum 31. März Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift von Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Betroffene haben das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, schriftlich eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Stadt Bayreuth die fraglichen Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeben.
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