Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober 2013

Unter dem Motto „Einblick gewinnen!“ wird durch eine Vielzahl von Aktionen bundesweit auf die Bedeutung guten Sehvermögens, die Ursachen vermeidbarer Erblindung sowie auf die Situation sehbehinderter und blinder Menschen in Deutschland und in den sogenannten Entwicklungsländern aufmerksam gemacht.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Oberfranken ist für folgende Leistungen bzw. Feststellungen für blinde Menschen zuständig:

1. Mit dem Blindengeld als reiner Landesleistung trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Es setzt keine Pflegebedürftigkeit voraus, ist einkommensunabhängig und steuerfrei.

Das volle Blindengeld beträgt monatlich 535 €.

Das Blindengeld wird nur zur Hälfte gezahlt, wenn sich die blinde Person in einem Heim oder in einer gleichartigen Einrichtung aufhält und die Kosten des Aufenthaltes ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger, z.B.: Sozialhilfeträger, gesetzliche Krankenkassen, Pflegekassen oder Beihilfeträger bestritten werden oder Leistungen der privaten Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Das Blindengeld wird gekürzt

  • auf 394 €, wenn die blinde Person Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen) der Pflegestufe I aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhält,
  • auf 359 €, wenn sie Leistungen der Pflegestufe II oder III erhält.

Im Regierungsbezirk Oberfranken erhielten Ende Juni 2013 insgesamt 1.298 Personen Blindengeld, davon 600 das volle Blindengeld und 698 ein gekürztes.

Neu ist:

Mit Änderungsgesetz vom 24.07.2013 wurde das Bayerische Blindengeldgesetz um eine Leistung für taubblinde Menschen erweitert.

Die spezielle Lebenssituation von taubblinden Menschen, die in den Bereichen Kommunikation, Information, Mobilität und der alltäglichen Lebensführung auf zahlreiche Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel angewiesen sind, wurde durch ein doppeltes Blindengeld berücksichtigt.

Das volle Taubblindengeld beträgt 1.068 € seit 01.01.2013 und 1.070 € ab 01.07.2013.

Für Anträge, die nach dem 31.12.2013 gestellt werden, entsteht der Anspruch auf Taubblindengeld mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem ersten Tag des Antragsmonats.

Für das Jahr 2013 gilt insoweit eine Ausnahmeregelung, als das Taubblindengeld ab dem Monat rückwirkend gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag bis zum 31.12.2013 gestellt wird.

2. Bei Blindheit wird das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis zuerkannt. Das Merkzeichen Bl ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche, wie die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, einen Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung in Höhe von 3.700 € u. a.

Außerdem erhalten Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Da ab dem 01.01.2013 ein neues Rundfunkbeitragsrecht gilt, können Personen mit Merkzeichen RF ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf ein Drittel beantragen.

3. Ferner können Blinde und Sehbehinderte verschiedene Leistungen rund um das Thema „Schwerbehinderung und Arbeit“ durch das Integrationsamt erhalten (Einrichtung spezieller Arbeitsplätze, wie z. B. für blinde Telefonisten, laufende Lohnkostenzuschüsse etc.). Das Integrationsamt ist Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Ratsuchende können sich an die Regionalstelle Oberfranken des ZBFS in der Hegelstraße 2 in Bayreuth (Tel. 0921/605-1) oder am Dienstort in Selb (Gebrüder-Netzsch-Str. 19, Tel. 09287/803-0) wenden.

Zusätzlich kommen wir jedes Monat zu einem Sprechtag in folgende Städte:

Bamberg (Rathaus, Maxplatz 3), Hof (Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40) und in den Landratsämtern Coburg, Forchheim, Kronach, Kulmbach und Lichtenfels.

Die einzelnen Sprechtagstermine und weitere Informationen finden sich im Internet unter http://www.zbfs.bayern.de.