Leserbrief: Wer verantwortet die Gefährdung?

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Starke, sehr geehrte Damen und Herren!

Vor rund vier Wochen hatte ich eine Anfrage an Sie gerichtet. Hintergrund ist die im Mai des Jahres angeordnete Benutzungspflicht auf dem stadteinwärts führenden Radweg in der Zollnerunterführung zwischen Brenner- und Ludwigstraße.

Die Anordnung benutzungspflichtiger Radwege darf nur ausnahmsweise erfolgen – so die höchstinstanzlich bestätigte Rechtslage. Daher dürfte es der Stadtverwaltung keine Schwierigkeiten bereiten, die schwerwiegenden Beweggründe einer bereits vor mehreren Monaten erfolgten Maßnahme darzustellen und zu erläutern. Es erstaunt schon, wenn nach mehreren Wochen noch keine Reaktion erfolgt ist.

Meine konkreten Fragen, die ich mit Auszügen aus Rechtsgrundlagen und einschlägigen Gerichtsurteilen sowie Schilderung der örtlichen Situation erläutert hatte, lauteten:

Welche das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage wird durch diese Anordnung beseitigt bzw. zumindest deutlich entschärft?

Wie rechtfertigt die Stadt Bamberg angesichts der einschlägigen Rechtsprechung die keineswegs nur geringfügige Abweichung gegenüber den rechtlich verbindlichen bautechnischen Vorgaben?

Wer verantwortet die erhöhte Gefährdung, der radfahrende Menschen auf Grund der in der Zollnerunterführung angeordneten Radwegbenutzungspflicht ausgesetzt werden?

Ich darf Sie daher bitten, mir die Antworten auf die gestellten Fragen unter Berücksichtigung der genannten Erläuterungen kurzfristig zukommen zu lassen. Das in der Verfassung des Freistaats Bayern niedergelegte Recht, sich an die jeweils zuständige Behörde zu wenden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, daß die Behörde einfach abtaucht. Zudem wirft es ein schlechtes Bild auf die Bamberger Verantwortlichen, wenn sie wieder und wieder durch die Kommunalaufsicht auf pflichtgemäßes Verhalten hingewiesen werden müssen.

Der Vollständigkeit halber: Da ich den genannten Streckenabschnitt des öfteren befahre, bin ich auch persönlich von der fragwürdigen Anordnung betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8