GAL Bamberg: Stellt Bahnausbau bis Zapfendorf die Stadt vor vollendete Tatsachen?
GAL warnt: Nördlicher Bauabschnitt könnte Ostumfahrung unmöglich machen – Stadt soll Stellung nehmen
Noch bis 30. Oktober läuft die Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren für den Bahnausbau nördlich von Bamberg, zwischen Bamberg und Zapfendorf. Die GAL-Stadtratsfraktion beantragt daher, dass die Stadtverwaltung in einer Stadtratssitzung über die Details informiert, so dass die Stadt dann eine Stellungnahme in das Verfahren einbringen kann.
„Bamberger Stadtgebiet ist nämlich mit immerhin 200 Metern Strecke in diesem Planabschnitt betroffen“, erklärt dazu der verkehrspolitische Sprecher der GAL, Peter Gack, „und überdies wird hier eine Vorentscheidung für eine mögliche Ostumfahrung getroffen.“ Nach seinen Worten lässt die von der Deutschen Bahn in das Verfahren eingebrachte Variante nämlich gar keine Ostumfahrung zu, weil eine solche nördlich von Bamberg nicht mehr einzuschleifen ist.
„Wenn diese Pläne also durchgehen, brauchen wir über eine Bamberger Ostumfahrung – in welcher Form auch immer – gar nicht mehr nachzudenken“, warnt Gack. Auch seine Fraktionskollegin Ursula Sowa will, dass der Stadtrat sich ergebnisoffen für eine Ostumfahrung oder für eine Innenstadttrasse entscheiden kann und nicht hinterrücks vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Sowa vermutet sogar noch mehr Fallstricke in den Plänen. So seien beispielsweise in den Bahnhöfen nördlich von Bamberg keine barrierefreien Zugänge geplant. „Mobilitätsbehinderte Fahrgäste können dann nicht mehr mit dem Zug diese Ortschaften erreichen“, stellt Sowa fest, „Das betrifft natürlich auch Menschen aus Bamberg und muss deshalb von der Stadt streng moniert werden.“
Sowa und Gack weisen explizit darauf hin, dass sich bei der Zapfendorfer Bürgerbeteiligung auch Bamberger EinwohnerInnen mit Einwänden beteiligen können. Über Medien und Rathaus-Journal soll die Stadt deshalb über die genauen Auswirkungen der Pläne auf Bamberg und über die Beteiligungsmöglichkeiten der BambergerInnen informieren, so der GAL-Antrag.
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