Stadt Bayreuth weist auf die Reinigungspflicht der Anlieger hin

Gehwegreinigung im Herbst

Jedes Jahr beginnt von Neuem der Kampf mit dem Laub. So schön der Anblick der bunten Blätter an den Bäumen auch ist, so gefährlich werden diese nach dem Herabfallen für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Denn das abgefallene Laub verursacht insbesondere bei Nässe und Regen große Rutschgefahr auf Gehwegen und Fahrbahnen.

Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Bayreuth verpflichtet die Anlieger von Gehwegen, diese nicht nur im Winter zu räumen und zu streuen, sondern auch im restlichen Jahreslauf, also vor allem auch im Herbst, von Blättern und Bewuchs freizuhalten. Ein Unterlassen der Reinigungspflicht kann den jeweiligen Anlieger teuer zu stehen kommen. Er haftet für Unfälle, die sich aufgrund der Gehwegverschmutzung ereignen. Wer also Ärger und Streit schon im Vorfeld vermeiden will, sollte an seine Reinigungspflicht denken.

Verantwortlich für die Beseitigung der Verschmutzung ist der Anlieger des Gehweges beziehungsweise der Eigentümer, auf dessen Grundstück das Laub liegt. Falsch ist dagegen die weit verbreitete Annahme, dass der Eigentümer des Baumes, von dem das Laub stammt, zur Reinigung verpflichtet ist.

Neben der Eigenkompostierung kann das Laub in der Biomülltonne entsorgt werden. Mengen bis zu 0,5 Kubikmeter können kostenlos in den Recyclinghof des Stadtbauhofes gebracht werden. Zudem stehen die Kompostieranlagen am Buchstein und am Bindlacher Berg zur Verfügung. Dort kann einmal pro Monat bis zu einem Kubikmeter locker geschichtetes Material abgegeben werden.

Im September und Oktober finden Gartenabfallsammlungen an verschiedenen Standorten in Bayreuth statt. Dort können kompostierbare Gartenabfälle bis zu zwei Kubikmeter abgegeben werden. Die genauen Zeiten und Standorte können der Abfallfibel 2013 entnommen werden. Sie stehen außerdem auf der städtischen Homepage www.bayreuth.de zum Download zur Verfügung.

Verboten ist es, Laub auf die Fahrbahnen, in den Straßengraben oder die Entwässerungsrinne zu kehren.