Förderung beruflicher Ausbildung „Fit for Work 2013“

Symbolbild Bildung

Die Bayerische Staatsregierung bietet im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work 2013“ Betrieben und Auszubildenden eine finanzielle Förderung an. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des bayerischen Arbeitsmarktfonds finanziert.

Gerade der zusätzlich geschaffene Ausbildungsplatz wird mit 2.500 € (Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg) bzw. 3.000 € (Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof) gefördert. Eine Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn der Betrieb zum ersten Mal ausbildet bzw. in den letzten fünf Jahren keine Ausbildung vorgenommen hat. Des Weiteren kann eine Förderung gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mehr Auszubildende beschäftigt waren als im Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Ferner wird die Teilzeitausbildung gefördert. Als Grundlage der Zusätzlichkeit dienen hierfür die eingetragenen Teilzeitausbildungsverträge.

Um die Förderung aufgrund der Zusätzlichkeit zu erhalten, sind folgende Fördervoraussetzungen zu erfüllen:

  • Der/ die Auszubildende hat die Schule im Jahr 2013 verlassen und der/ die Jugendliche hat höchstens Hauptschulabschluss (einschließlich qualifizierenden Hauptschulabschluss)
    oder
  • der/ die Auszubildende hat die Schule im Jahr 2012 oder früher verlassen und hat höchstens einen mittleren Schulabschluss
    oder
  • wenn der Betrieb erstmalig ausbildet oder in den vorangegangenen 5 Jahren nicht mehr ausgebildet hat, sind höhere Schulabschlüsse förderungsunschädlich
    oder
  • wenn der Betrieb einen Jugendlichen in Teilzeitausbildung (§ 8 BBiG, § 27b HwO) ausbildet, sind höhere Schulabschlüsse förderungsunschädlich.
  • Ausbildungsvertrag nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO.
  • Ausbildungsvertrag darf nicht vor dem 01.07.2013 abgeschlossen worden sein.
  • Ausbildung darf frühestens am 01.07.2013, spätestens am 31.12.2013 beginnen.
  • Wohnsitz des/der Jugendlichen am 01.07.2013 in Bayern.
  • Keine Förderung von Zweitausbildungen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen: (www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2013.php#chance).

Neben der Förderung für den zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplatz gibt es eine Förderung von Hauptschülern aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss (bis zu 5.000 €). Zudem können zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen einer Verbundausbildung gefördert werden (bis zu 4.000 €).