Landkreis Forchheim: Gutschein-Aktion für Vor-Ort-Energieberatungen startet

Bereits seit längerer Zeit bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle umfangreiche Energieberatungen für Gebäude, die vor 31.12.1994 gebaut wurden. So gibt es z. B. für Vor-Ort-Beratungen in Ein- und Zweifamilienhäusern einen Zuschuss von bis zu 400 Euro, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten sogar bis zu 500 Euro. Bei einer Stromberatung erhöht sich die Förderung um weitere 50 Euro und thermographische Untersuchungen werden als Teil der Vor-Ort-Beratung mit bis zu 100 Euro zusätzlich gefördert.

Zusätzliche Gutscheine über 250 Euro

Seit 03. September 2013 stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun neben dem bereits laufenden Vor-Ort-Beratungsprogramm zusätzlich 1000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden zur Verfügung.

Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d. h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden und kann von diesen über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de elektronisch abgerufen werden.

Der Gutschein kann für eine umfassende Vor-Ort-Energieberatung durch einen qualifizierten Energieexperten genutzt werden. Das funktioniert so:

  1. Über die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de finden Sie qualifizierte Energieberater in der näheren Umgebung.
  2. Der beauftragte Energieberater muss dann spätestens bis zum 31.12.2013 den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beim BAFA beantragen.
  3. Beim Beratungstermin händigt der Beratungsempfänger dem Energieberater den Gutschein aus.
  4. Der Gutscheinbetrag von 250 Euro wird auf das Konto des Beratungsempfängers überwiesen, sobald der Energieberater nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen über den Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) und den Gutschein beim BAFA eingereicht hat.

Der Gutschein mindert somit für den Hauseigentümer die Kosten der Energieberatung und gilt zusätzlich zur o. g. BAFA-Förderung für eine Vor-Ort-Beratung, die direkt an den Energieberater ausbezahlt wird.

Mit dem Gutschein ist eine Befragungsaktion verbunden, die zur weiteren Optimierung des Förderprogramms durchgeführt wird.

Der Gutschein gilt für Vor-Ort-Beratungen, für die ab dem 03.09.2013 bis spätestens zum 31.12.2013 ein Antrag auf Bezuschussung einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater beim BAFA gestellt wird.

Informationen zu Fördermöglichkeiten

Für Fragen zu diesem oder weiteren Förderprogrammen, die energetische Sanierungsmaßnahmen oder die Nutzung erneuerbarer Energien betreffen, sowie für Auskünfte zum Strom- und Energiesparen, steht das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim gerne zur Verfügung, Tel. 09191 / 86-1025.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes beim Bereich „Energie und Klima“ unter www.lra-fo.de und unter www.bafa.de.