Bei Unfällen in der Schule oder auf dem Weg: Kinder sind gesetzlich unfallversichert

Schulbeginn in Bayern: Für fast 2,2 Millionen Schüler beginnt wieder der Unterricht in den verschiedenen Schularten. Viele Eltern machen sich Sorgen darüber, was ihren Kindern passieren kann. Nicht ganz zu Unrecht, wie die Statistiken zeigen: Allein in Bayern erlitten 2012 über 186.000 Kinder Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule. Meist kleinere Blessuren zwar, aber auch schwere Wegeunfälle, wie die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) verzeichnet.

Was viele Eltern nicht wissen: Vom ersten Schultag an sind ihre Kinder auf dem Schul- und Heimweg, sowie in der Schule gesetzlich unfallversichert. Ob ihr Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Es tritt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und schützt u. a. Kinder in Kindertageseinrichtungen genauso wie Schüler und Studierende an Hochschulen – und zwar kostenfrei für die Eltern.

Versichert sind der Weg von und zur Schule, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und sonstige Veranstaltungen der Schule, wie Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage etc., wenn sie unter der Aufsicht von Lehrern und Erziehern durchgeführt werden. Auch bei der Teilnahme an einer organisierten Mittagsbetreuung bleiben die Kinder unfallversichert. Nicht versichert ist dagegen die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen werden auch Renten gewährt. Allerdings gibt es kein Schmerzensgeld.

Wichtig ist, dass Unfälle schnell der KUVB gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Schule, die aber von den Eltern verständigt werden muss, wenn sich ein Schulwegunfall ereignet hat. Der Arzt rechnet dann direkt mit der KUVB ab. Die Chipkarte der Krankenkasse muss dem Arzt bei diesen Fällen nicht vorgelegt werden.

Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de.