Leserbrief: „in Selbstgefälligkeit ruhen“

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Sehr geehrter Herr Minister Dr. Spänle!

Das Schreiben Ihres Ministeriums vom 28. August, welches mir via eMail am 3. September zugestellt wurde (im Kopf wird Herr Dr. Kley genannt, gezeichnet hat Ministerialrat Butz), muß ich geradezu als Unverschämtheit betrachten:

Meine durch dieses Schreiben „beantwortete“ Beschwerde ging dahin, daß die Bezirksregierung Oberfranken als Aufsichtsbehörde wie schon zuvor das zuständige Staatliche Schulamt Bamberg auf keines der von mir vorgebrachten Argumente eingegangen war. Ich hatte detailliert und unter Bezugnahme auf mehrere fachliche Quellen darauf hingewiesen: Weder ein Verbot noch eine Empfehlung, welche Grundschüler vom Schulweg per Fahrrad abhalten soll, ist gerechtfertigt.

Pädagogische Gesichtspunkte wie auch der Aspekt der Verkehrssicherheit sprechen eindeutig gegen dieses antiquierte Verhalten. Unter anderem hatte ich zitiert: „… dabei ist es wenig hilfreich und zugleich rechtlich nicht erforderlich, wenn Kindern von der Schule verboten wird, vor der Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Denn bekanntermaßen fördert gerade eine regelmäßige Fahrpraxis die sichere Beherrschung des Fahrrades“ (Nationaler Radverkehrsplan der Bundesregierung, veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).

Daß die bislang geübte Praxis der Verkehrssicherheit nicht förderlich ist, belegt die Unfallentwicklung. Denn gefährdet sind die Schüler gerade nach bestandener Radfahrprüfung. Oft ohne ausreichende Alltagspraxis punktuell auf wenige ausgewählte Fertigkeiten getestet, wähnen sie sich fälschlich verkehrstüchtig. Natürlich geht es nicht darum, alle Grundschüler ohne Abwägung des Einzelfalls unbeaufsichtigt in den Verkehr zu schicken. Doch die diesbezüglichen Einzelheiten hatte ich ausführlich dargelegt.

Sowohl das Schulamt als auch die Aufsichtsbehörde hatten diese Argumentation in Gänze ignoriert und lediglich mitgeteilt, aus – von mir ja gerade widerlegten – Gründen der Verkehrssicherheit sei die Empfehlung weiterhin angeraten. Genau diese ignorante Weigerung, auf den Sachverhalt einzugehen, hatte ich Ihnen gegenüber beklagt.

Wie reagiert Ihr Ministerium – in Ihrem Namen? Mit der den Bürger verachtenden Selbstgefälligkeit „besteht seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Einverständnis“. Die Antwort spricht, das sei angemerkt, dem Bundesverkehrsminister, der Ihrer Partei angehört, die fachliche Kompetenz in dieser Frage ab. Schließlich steht die von mir zitierte Passage nicht zufällig im Nationalen Radverkehrsplan.

„Damit in Zukunft noch mehr Menschen in Deutschland das Fahrrad nutzen, müssen daher der Bund, die Länder sowie die Städte und Gemeinden an einem Strang ziehen“, ist auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums zu lesen. Leider ziehen das Staatliche Schulamt Bamberg, die Bezirksregierung Oberfranken sowie Ihr Ministerium in die falsche Richtung. Der Glaubwürdigkeit sowie dem Glauben an die Zukunftsfähigkeit Ihrer Politik erweist Ihr Haus einen Bärendienst. Aus der Bayerischen Staatsregierung kenne ich auch anderes.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8
Gaustadt