Kreisjugendring Bamberg bekommt mehr Eigenverantwortung

Mit der Unterzeichnung von neuen Aufgaben- und Budgetvereinbarungen durch die Vorsitzende des Kreisjugendrings, Sabine Strelov, und Landrat Dr. Günther Denzler am 28. August 2013, wurde dem Kreisjugendring der Weg zu mehr Selbstständigkeit eröffnet. Der Kreisjugendring (KJR) Bamberg war als Gliederung des Bayerischen Jugendrings schon immer eine selbstständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts, arbeitete bisher jedoch mit Personal, das vom Landratsamt Bamberg überstellt wurde.

2013 wurden neue Wege beschritten, weil der Vorstand des KJR gerne eigenes Personal für Pädagogik und Verwaltung anstellen wollte. In diesem Zusammenhang wurden die neuen Vereinbarungen in enger Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und KJR erarbeitet. Sie regeln, welche Aufgaben der Jugendarbeit das Landratsamt als öffentlicher Träger an den KJR als freien Träger überträgt. Dies sind z. B. die Durchführung von Bildungs- und Freizeitangeboten, die Prüfung und Vergabe von Fördergeldern oder die Ausgabe der JugendleiterInnencard (Juleica).

Durch die Beschreibung der Aufgaben gibt es mehr Klarheit für alle Beteiligten, welche Erwartungen es auf Seiten des Jugendamtes an den KJR gibt. Für den KJR eröffnen sich aber auch neue Möglichkeiten durch die Umstellung auf ein Globalbudget, das in eigener Verantwortung bewirtschaftet werden kann. Dadurch wird es dem Vorstand möglich, eigene Schwerpunkte bei den inhaltlichen Angeboten und den laufenden Ausgaben zu setzen. Außerdem sind die Geldflüsse so für die Ehrenamtlichen transparenter und nachvollziehbarer, weil alle Einnahmen und Ausgaben über den Haushalt des KJR laufen. Auch die Anstellung des Personals beim KJR ist ein wichtiger Schritt zu mehr Eigenverantwortung, weil damit die Dienst- und Fachaufsicht bei der Vorsitzenden bzw. dem Geschäftsführer liegen. Dies ermöglicht eine unmittelbarere Kommunikation und Abstimmung zwischen dem ehrenamtlichen Vorstand und den hauptberuflichen Mitarbeitern. Die Vereinbarungen wurden zunächst bis Ende 2014 festgelegt. Dann sollen sie überprüft und bei Bedarf angepasst werden.